Datenerfassung

Das Pflichtenheft wurde im Jahr 2018 überarbeitet. Ziel war hierbei neben der Aktualisierung der Inhalte an die aktuelle XPlanGML-Version auch die Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung.
Folgende Inhalte und Fragestellungen werden behandelt:
- Übersicht und Erläuterung der XPlanGML-Philosophie und –Struktur,
- Handlungsempfehlung zur Erfassungstiefe von „Alt–“ und „Neuplänen“,
- Vorgaben und Erläuterungen zur Zuordnung der kommunalspezifischen Planungsinhalte zum Objektmodell der XPlanung einschließlich Vorgehensweise bei Zuordnungskonflikten.
Das Pflichtenheft ist so angelegt, dass es bei Auftragsvergaben als Bestandteil der Leistungsbeschreibung bzw. als Vertragsbestandteil selbst Verwendung finden kann.
Es enthält alle wichtigen Informationen für den Bieter bzw. Auftragnehmer wie zum Beispiel:
- die Einbindung von Geobasisdaten als Planunterlagen,
- Erfassungsparameter (z.B. Koordinatensystem, Digitalisiergenauigkeit, Toleranzen…),
- Art und Umfang der geforderten Sachdaten,
- Sekundärinformationen, Protokolle, Metadatenerfassung,
- Rückgabe der Daten an den Auftraggeber.
Um die Qualität der XPlanungskonform erfassten Bauleitplanungsdaten prüfen zu können, wurde vom LBV die Erstellung eines Prüftools in Auftrag gegeben.
Externe Codelisten stellen bei der XPlanung einen Weg dar, individuelle Planungsaussagen zu vermerken, die nicht im Modell XPlanung abgebildet sind. Das LBV stellt diese XML-Dateien für den uneingeschränkten Zugriff zur Verfügung.