Häufig gestellte Fragen zur Binnenschifffahrt
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- Welche Ärzte dürfen die Untersuchungen zur Tauglichkeit von Schiffsführern und Besatzungen durchführen?

Die Untersuchungen können durch die vom ASD Rhein-Ruhr (Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst Rhein-Ruhr) anerkannten Mediziner durchgeführt werden (LSchiffV § 10 Abs.2). Der Arzt füllt dann das entsprechende Formblatt aus, das der Antragsteller beim Landkreis vorlegen muss.
In den Ländern Brandenburg und Berlin sind das:
Auszug aus der Liste der von der Berufsgenossenschaft Verkehr ermächtigten Ärzte / Ärztinnen (Stand 22.12.2016)*
PLZ / Ort
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Name
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Straße
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Telefon / Telefax
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10117 Berlin
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AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
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Friedrichstr. 50 - 55
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Tel.: 030 7562-1738
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12103 Berlin, Zentrum 1
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AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
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Alboinstr. 56
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Tel.: 030 7562-1708
Fax: 030 7562-1661
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12103 Berlin, Zentrum 2 (Marzahn)
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AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
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Rhinstr. 46
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Tel.: 030 5498-01138
Fax: 030 5498-0140
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03096 Burg
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Herr Dr. Winzer
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Hauptstr. 25
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Tel.: 0355 8669 1-0
Fax: 0355 8669 1-77
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03048 Cottbus
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AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
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Vetschauer Str. 17
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Tel.: 0355 8669 1-0
Fax: 0355 8669 1-77
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03222 Lübbenau
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Frau Dr. med. Smargo-Klose
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Otto-Grotewohl-Str.4
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Tel.: 03542 8886-24
Fax: 03542 8887-91
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14482 Potsdam
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AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
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Großbeerenstr. 185
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Tel.: 0331 74886-32
Fax: 0331 74886-21
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15913 Straupitz
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Frau Dr. Renate Glombitza
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Kirchstr. 1
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Tel.: 035475 16214
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15913 Straupitz
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Frau Dr. med. Christine Montag
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Kirchstr. 25a
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Tel.: 035475 814966
Fax: 035475 814964
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* Die vollständige Liste der vom ASD Rhein-Ruhr anerkannten Mediziner stellen wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung.
- Wann müssen Schiffsführer die Tauglichkeitsnachweise erneuern?

Die Tauglichkeitsnachweise müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahres und bis zum 65. Lebensjahr alle 5 Jahre erneuert werden. Vorher ist dies nicht erforderlich. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres verkürzt sich die Frist, die Tauglichkeitsnachweise müssen dann alle 2 Jahre erneuert werden (
LSchiffV § 14 Abs. 4). Der Landkreis trägt das Ablaufdatum der Tauglichkeit in den Schiffsführerschein ein.
Abbildung:
Fristen zur Tauglichkeit nach Landesschifffahrtsverordnung § 14 Abs.4 (PDF)
- Wie wird der Einsatz von Modellbooten auf schiffbaren Landesgewässern geregelt?

Die Landesschifffahrtsverordnung enthält dazu keine Regelungen. Der Einsatz von Modellbooten gilt als Einbringen von Stoffen in Gewässer. Zur Klärung der Genehmigungspflicht wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises.
- Wie werden Drogendelikte auf schiffbaren Landesgewässern geahndet?

In diesem Fall findet das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) Anwendung.
- Was gilt für Landeplätze auf schiffbaren Landesgewässern (Wasserlandeplätze)?

Auf schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg wird für die Start- und Landestrecke eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung benötigt. Vom Antragsteller ist zusätzlich zu klären, ob eine wasserrechtliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Auf der Grundlage der o.g. Genehmigungen wird im Anschluss von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) die luftfahrtrechtliche Genehmigung erstellt.
- Was unterscheidet Sportboote/ Sportfahrzeuge von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen, wenn es um die Erteilung des Kleinfahrzeugkennzeichens geht?

Für die Erteilung des Kleinfahrzeugkennzeichens ist die klare Zuordnung zu einer Fahrzeuggruppe oder zur Gruppe der schwimmenden Anlagen bzw. Flößen notwendig. Die Begriffsbestimmungen sind im § 3 der
LSchiffV zu finden. Ergänzend dazu kann bei der Schifffahrtsbehörde im LBV eine Power-Point-Datei angefordert werden.
- Wo ist die Anwendung der Ausnahmeregelung für das Befahren mit motor-getriebenen Wasserfahrzeugen im Biosphärenreservat Spreewald geregelt?

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft verfügte im Erlass zur Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“ Ausnahmen zur Motornutzung. Der Erlass wurde im Amtsblatt von Brandenburg, Nummer 2, vom 08.01.2017 ab Seite 28 veröffentlicht und ist unter
http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%202_17.pdf zu finden.
- Gegen mich wurde eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld entsprechend Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) ausgesprochen. Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich?

Gegen eine Verwarnung besteht nicht die Möglichkeit eines Einspruchs. Eine Verwarnung kann entweder durch fristgerechte Einzahlung angenommen oder durch Nichtzahlung abgelehnt werden. Bei Nichtannahme oder Nichtzahlung muss ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet werden, gegen das Einspruch erhoben werden kann. Im Fall eines folgenden Bußgeldbescheides fallen dann weitere Gebühren (mindestens 25,00 €) und Auslagen (3,50 €) zu Lasten des Betroffenen an.
- Ich habe Einspruch gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid eingelegt. Wie geht es weiter?

Der Einspruch muss innerhalb der Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) bei der im Bußgeldbescheid genannten Stelle (Bußgeldstelle im LBV) eingehen. Der Einspruch wird nochmals aufgrund einer eventuell neu bekannten oder veränderten Sachlage geprüft. Im Ergebnis kann das Verfahren eingestellt, ein neuer geänderter Bescheid erlassen oder der Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das Schifffahrtsgericht zur weiteren Entscheidung (Verhandlung) abgegeben werden.
- Was passiert, wenn auf einen ordnungsgemäß zugestellten Bußgeldbescheid nicht reagiert wird?

Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Bescheid rechtskräftig, also nicht mehr anfechtbar. Nach Ablauf der Zahlfrist (zwei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist) setzt nach geraumer Zeit das Mahnverfahren ein. Ist dieses auch erfolglos, wird der Vorgang zur Eintreibung an den Gerichtsvollzieher abgegeben. Kann auch hier kein Ergebnis erzielt werden, wird über das Gericht die Erzwingungshaft verfügt. Auch die absolvierte Haft befreit nicht von der Zahlungsforderung, diese wird danach weitergeführt.
- Dürfen Zwei-Takt-Außenbordmotoren auf brandenburgischen Gewässern in Betrieb genommen?

Auf den für schiffbar erklärten Landesgewässern Brandenburgs ist das Betreiben von Motoren mit Gemischschmierung unter Einhaltung des § 25 Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) möglich.
- Was mache ich beim Verlust des Sportbootführerscheins oder bei der Änderung meiner Wohnanschrift? Können ehemalige DDR-Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten umgeschrieben werden?

Sämtliche Fragen, Ihren Sportbootführerschein betreffend, können Sie beim Deutschen Motoryachtverband e.V. unter folgendem Link (
http://www.dmyv.de/) in Erfahrung bringen.
- Was ist zum Betreten von Eisflächen zu sagen?
