Zuständigkeiten
Gemäß § 1 StraMaV wurde dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zum 06.09.2019 die Funktion der zuständigen Erstattungsbehörde übertragen.
Dem LBV obliegen demnach folgende Aufgaben:
- Pauschaler Mehrbelastungsausgleich
- Stichtagsbedingte Erstattung von Rückzahlungen
- Ausgleich von verbleibenden Fehlbeträgen (sog. Spitzabrechnung)