Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV-Rettungsschirm 2021
Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur im Jahr 2020 bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu erheblichen Einnahmeeinbußen geführt, sondern wird auch im Jahr 2021 zu weiteren Einnahmeverlusten führen. Zum Ausgleich dieser Schäden gewährt das Land Brandenburg nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Land Brandenburg im Jahr 2021“ (Richtlinien Corona Billigkeitsleistungen ÖPNV 2021) sowie des § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) entsprechende Billigkeitsleistungen. Bei der Finanzierungsart handelt es sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent der ausgleichsfähigen Schäden. Die Billigkeitsleistung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Anträge sind bis zum 15.10.2021 (Ausschlussfrist) beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen.