Gewährung von Zuweisungen/Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
Aktuell(04.03.2022) Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Rili Coronahilfen Schulbusverkehr) in Brandenburg wurde durch Erlass des MIL geändert. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022. |
Die COVID-19-Pandemie hat bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erheblichen Einnahmeeinbußen geführt und wird zu weiteren Einnahmeverlusten im Jahr 2021 führen. Der ÖPNV im Land Brandenburg hat die Aufgabe Schüler auch unter den derzeitig schwierigen – aufgrund der COVID-19-Pandmie bestehenden – Bedingungen zu befördern. Dies soll unter Einhaltung der bekannten Hygienestandards geschehen. Aus diesem Grund gewährt das Land Brandenburg zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr, zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung und zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Brandenburg nach der Richtlinie Coronahilfen Schulbusverkehr auf Antrag Zuwendungen, damit der Schulbetrieb trotz der COVID-19-Infektionszahlen aufrecht erhalten bleibt und die Ansteckungsgefahr reduziert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine besondere finanzielle Unterstützung der Aufgabenträger der Schülerbeförderung notwendig.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung gemäß § 112 Absatz 1 BbgSchulG (Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz).
Die Zuwendung ist von den Aufgabenträgern zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in voller Höhe an die öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen weiterzuleiten.
Antragsformulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie Coronahilfen Schulbusverkehr in Brandenburg (PDF-Datei)
- Anlage zum Antrag (excel-Datei)
Einsatz von Reisebussen
Sofern für die im Rahmen der Richtlinie Coronahilfen Schulbusverkehr durchgeführten Fahrten Reisebusse eingesetzt werden sollen, ist dies möglich, soweit ein entsprechender Antrag auf Ausnahme von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) gestellt wird. Hierfür ist das untenstehende Antragsformular zu nutzen.
Ansprechperson:
Abteilung 2 – Verkehr
Dezernat 22 – ÖPNV-Förderung und Genehmigungen
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
- Dezernat 22
Tel.: 03342 4266-2206
Fax: 03342 4266-7604
E-Mail: LBV-PV@LBV.Brandenburg.de