Zuständigkeiten
Das Landesamt für Bauen und Verkehr erarbeitet entsprechend der "Zuständigkeitsregelung hinsichtlich der Beteiligung der Verkehrsbehörden und der Straßenbauverwaltung als Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren

- Landesentwicklungsplänen
- Regionalpläne
- Raumordnungsverfahren
- Kreisentwicklungsplänen, -konzeptionen
- Braunkohlen- und Sanierungsplänen
- Ausweisung von Naturschutz- und Wasserschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, forstlichen Rahmenplänen
- Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren
- Flächennutzungsplänen
- Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Sanierungssatzungen
- Bodenordnungsverfahren
- Satzungen nach § 34 BauGB
- sonstigen gemeindlichen Planungen
Entsprechend der oben genannten Zuständigkeitsverordnung ist zu beachten:
- Stellungnahmen zu Landesentwicklungsplänen werden außerdem durch das
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung abgegeben. - Planungsverfahren, bei denen Belange von Flughäfen betroffen sind, werden neben dem Landesamt für Bauen und Verkehr auch durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewertet.
- Belange der Straßenplanung und des Straßenbaus werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen wahrgenommen.