Bund/Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (D)

Schinkelstraße in Templin (Foto: LBV)
Hinweis zum VerfahrenDas Programm wurde 2019 letztmalig aufgelegt, Antragstellungen sind nicht mehr möglich. |
Ziel des Programms
Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt in hohem Maße die Erhaltung der besonders wertvollen historischen Stadtkerne. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die behutsame und fachgerechte Modernisierung und Instandsetzung von Denkmalen, eine die historische Authentizität aufnehmende Erneuerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und Ordnungsmaßnahmen, die die historischen Stadtstrukturen erhalten bzw. wiederherstellen.
Förderrichtlinie
Grundlage für dieses Programm sind die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) mit den jeweiligen Anlagen.
Fördergegenstand
Erhaltung und Sanierung räumlich abgegrenzter Stadterneuerungsgebiete in historischen Stadtkernen mit bedrohter denkmalwerter Bausubstanz, in denen ein Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgelegt wurde und in denen städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vorliegen, die im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden sollen.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit , soweit ihr Zweck die gemeinsame Erledigung von Aufgaben der kommunalen Planungshoheit ist.
Die Gemeinden können die gewährten Zuwendungen auch zur Finanzierung vorliegender Kostenerstattungsansprüche privater Bauherren gegenüber der Gemeinde im Sinne des § 177 BauGB verwenden. Dies gilt auch im Rahmen der Abwendung eines etwaigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Regelungen.
Was ist noch zu beachten?
Bitte beachten Sie die Rundschreiben der Städtebauförderung zum Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz!
Die Städte sind in einer Arbeitsgemeinschaft für den überörtlichen Erfahrungsaustausch und für die gemeinsame Vertretung ihrer Belange nach außen zusammengeschlossen ( AG Historische Stadtkerne).
Weitere Informationen stellt die Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz bereit.
Antragstellung, Verfahren
Bewilligungsbehörde für das Programm ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Dort sind auch die jeweiligen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Gesamtmaßnahme zu dem in den StBauFR genannten Termin einzureichen.
Für die Antragstellung ist das Online – Portal des LBV zu verwenden sowie ein Antrag im Original auf dem Postweg einzureichen.
Die Begleitinformationen zu den Programmanträgen sind zwingend über das entsprechende Online – Portal des Bundes zu erstellen.
Für die Online-Bearbeitung von Antrag und Begleitinformation bedarf es der Bereitstellung der entsprechenden Zugangsdaten seitens des LBV.
Ansprechpartnerin dafür:
Ramona Nakonz
Telefon 03342 4266-3001
E-Mail: Ramona.Nakonz@lbv.brandenburg.de