Fahrerlaubnisangelegenheiten
Das Landesamt für Bauen und Verkehr vollzieht im Land Brandenburg nur Teile des Fahrerlaubnisrechts im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben. Diese Zuständigkeit beinhaltet auch die Erteilung von Ausnahmen für diese zugewiesenen Aufgaben.
- Zuständigkeiten
- Verfahren
- Ansprechpersonen
- NVA-Führerscheine der ehemaligen DDR - Fahrerlaubnisnachweis (Antrag) auf dem Formular VK 30
- Träger von Begutachtungsstellen gemäß § 66 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Fahreignungsseminare