Untersuchungsstellen
An Untersuchungsstellen werden Hauptuntersuchungen (HU) und/oder Sicherheitsprüfungen (SP) und/oder Abgasuntersuchungen (AU) und/oder Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) und/oder wiederkehrende Gasanlagenprüfungen (GWP) durchgeführt. Diese Untersuchungen/Prüfungen sind unter gleichen Voraussetzungen und nach gleichen technischen Standards durchzuführen. (mehr siehe Anlagen der StVZO )Untersuchungsstellen werden gemäß Anlage der StVZO wie folgt unterteilt:
- Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP
- Prüfstützpunkte
- Prüfplätze
- Prüfstellen
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist in diesem Zusammenhang Anerkennungs- und Überwachungsbehörde im Rahmen der mit der Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg übertragenen Zuständigkeiten.