Land Brandenburg
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Suche
  •  Navigation überspringen 
  •  Landesregierung Link öffnet in Neuem Fenster
  •  Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Link öffnet in Neuem Fenster
  •  Fluglärmschutzbeauftragter
  • LBV
  • Untersuchungsstellen
  • Zuständigkeiten

Landesamt

  • Aufgaben und Ziele
  • Organisation / Organigramm
  • Präsidentin
  • Standorte
  • Kontakt / Adressen / Ansprechpersonen
  • Stellenausschreibungen

Aufgaben

  • Abbiegeassistent Förderung
  • Ausnahmen zur StVZO / FZV
  • Bautechnisches Prüfamt
  • Berufskraftfahrer Grundqualifikation und Weiterbildung
  • Binnenschifffahrt und -häfen
  • ÖPNV-Rettungsschirm/Coronahilfen Schulbusverkehr
  • Eisenbahn
  • Fahrerlaubnis- angelegenheiten
  • Fahrlehrerangelegenheiten
  • Förderung des ÖPNV / Schienengüterinfrastruktur und Zuweisungen für den übrigen ÖPNV
  • Gefahrguttransporte
  • Genehmigungen im Öffentlichen Straßenpersonenverkehr
  • Güterkraftverkehr
  • LBV als Träger öffentlicher Belange (TöB)
  • Lastenfahrräder Förderung
  • Luftfahrt
  • Planfeststellung
  • Raumbeobachtung
  • Städtebauförderung
  • Straßenausbaubeiträge
  • Untersuchungsstellen
    • Zuständigkeiten
    • Verfahren
    • Ansprechpersonen
    • Weiterführende Informationen
  • XPlanung

Service

  • E-Rechnung
  • Antragsformulare
  • Häufig gestellte Fragen
  • Öffentliche Zustellungen
  • Sitemap
  • Veröffentlichungen
  • A bis Z
A | A | A | Textversion zurück zur Standardversion

 = externer Link

Zuständigkeiten

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist gemäß § 2 Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung im Land Brandenburg unter anderem zuständig für die
 
  • Anerkennung einschließlich Überwachung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen 
     
  • Anerkennung einschließlich Überprüfung von Prüfstützpunkten zur Durchführung von Hauptuntersuchungen
     
  • Anerkennung einschließlich Überprüfung von Prüfplätzen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen
     
  • Anerkennung von Prüfstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und/oder Sicherheitsprüfungen und/oder Abgasuntersuchungen und/oder Abgasuntersuchungen an Krafträdern und/oder wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen
     

  nach oben   |
Seite drucken  Seite drucken  
Logo Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

Rechtsgrundlage

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII 
(§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
 - Untersuchung der Fahrzeuge -

| © 2022 Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) | Barrierefreiheit | Impressum