Zuständigkeiten
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist gemäß § 2 Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung im Land Brandenburg unter anderem zuständig für die- Anerkennung einschließlich Überwachung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen
- Anerkennung einschließlich Überprüfung von Prüfstützpunkten zur Durchführung von Hauptuntersuchungen
- Anerkennung einschließlich Überprüfung von Prüfplätzen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen
- Anerkennung von Prüfstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und/oder Sicherheitsprüfungen und/oder Abgasuntersuchungen und/oder Abgasuntersuchungen an Krafträdern und/oder wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen