Befähigungsnachweise

Richtiger Führerschein vorhanden? (Foto: LBV)
Wer im Geltungsbereich der schiffbaren Landesgewässer ein Fahrzeug führen will, das mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren effektive Nutzleistung 11,03 kW übersteigt oder die Länge von 15 m überschreitet, bedarf einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Kategorie.
Diese sind im Einzelnen:
Fahrzeug | Befähigungsnachweis | Gesetzliche Grundlage | Aussteller |
Kleinfahrzeuge, Sportboote mit einer Maschinenleistung über 11,03 kW und einer Länge von weniger als 15 m | Sportbootführerschein - Binnen | Sportbootführerscheinverordnung - Binnen | Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) |
Kleinfahrzeuge, Sportboote mit einer Länge ab 15 m bis 25 m | Sportschifferzeugnis | Binnenschifferpatentverordnung | alle Wasser- und Schifffahrtsdirektionen der Bundeswasserstraßenverwaltung |
Fähren | Schiffsführerschein Kategorie A | Landesschifffahrtsverordnung | Straßenverkehrsämter der Landkreise |
Fahrgastschiffe | Schiffsführerschein Kategorie B* | Landesschifffahrtsverordnung | Straßenverkehrsämter der Landkreise |
Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb | Schiffsführerschein Kategorie C* | Landesschifffahrtsverordnung | Straßenverkehrsämter der Landkreise |
Personenkähne | Schiffsführerschein Kategorie E | Landesschifffahrtsverordnung | Straßenverkehrsämter der Landkreise |
Fahrzeuge, die nicht A - F entsprechen und keine Sportboote sind |
Schiffsführerschein Kategorie F | Landesschifffahrtsverordnung | Straßenverkehrsämter der Landkreise |
* Die Fahrerlaubnis der Kategorie B oder C berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie A. Anträge zur Ausstellung einer Fahrerlaubnis sind grundsätzlich an die Straßenverkehrsämter der Landkreise zu richten. Dazu steht ein Vordruck (siehe unten) zur Verfügung.
Hinweis:
Die nach DDR-Recht ausgestellten Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten sind weiterhin gültig und müssen nicht zwingend umgetauscht werden.
Die Umtauschmöglichkeit des DDR-Befähigungsnachweises in einen Sportbootführerschein gemäß Sportbootführerscheinverordnung - Binnen besteht beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) bzw. beim Deutschen Segler-Verband (DSV).
Befähigungsnachweise für das Biosphärenreservat Spreewald unterliegen besonderen Bestimmungen.