Fahrzeugkennzeichnung

Korrekt gekennzeichnet? - Wasserfahrzeuge in Niewisch (Foto: LBV)
Fahrzeuge | amtliches/ amtlich aner-kanntes Kenn-zeichen |
Art der Kenn-zeichnung | Ausstellende Behörde bzw. Einrichtung |
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erforderlich | Das Kennzeichen, als Kombination aus bis zu fünf lateinischen Schriftzeichen sowie einer mit Bindestrich ange-schlossenen Kombination von maximal fünf arabischen Zahlen, ist auf beiden Seiten des Fahrzeuges oder gut sichtbar am Heck anzubringen. |
amtliche Kennzeichen: z.B.: amtlich anerkannte Kennzeichen:
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nicht erforderlich | Der Name des Fahrzeuges ist auf beiden Seiten des Fahrzeuges anzubringen.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind gut sichtbar an der Innen- oder Außenseite des Fahrzeuges anzubringen. |
Die Kennzeichnung von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt ist nicht Gegenstand der Tabelle.
Die Kennzeichnungen für Fahrzeuge im Biosphärenreservat Spreewald unterliegen besonderen Bestimmungen.