Fahrzeugkennzeichnung

Korrekt gekennzeichnet? - Wasserfahrzeuge in Niewisch (Foto: LBV)
Fahrzeuge | amtliches/ amtlich anerkanntes Kennzeichen |
Art der Kennzeichnung | Ausstellende Behörde bzw. Einrichtung |
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erforderlich | Das Kennzeichen, als Kombination aus bis zu fünf lateinischen Schriftzeichen sowie einer mit Bindestrich angeschlossenen Kombination von maximal fünf arabischen Zahlen, ist auf beiden Seiten des Fahrzeuges oder gut sichtbar am Heck anzubringen. |
amtliche Kennzeichen: z.B.: amtlich anerkannte Kennzeichen:
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nicht erforderlich | Der Name des Fahrzeuges ist auf beiden Seiten des Fahrzeuges anzubringen.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind gut sichtbar an der Innen- oder Außenseite des Fahrzeuges anzubringen. |
Die Kennzeichnung von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt ist nicht Gegenstand der Tabelle.
Die Kennzeichnungen für Fahrzeuge im Biosphärenreservat Spreewald unterliegen besonderen Bestimmungen.