Wasserski
Wasserskilaufen ist nur auf genehmigten und speziell gekennzeichneten Strecken sowie nur in den genehmigten Zeiträumen und bei klarer Sicht zulässig.
Der Schiffsführer des schleppenden Fahrzeuges muss in Begleitung einer Person sein, die nach Weisung des Schiffsführers das Schleppseil und den Wasserskiläufer zu beobachten hat.
Das schleppende Fahrzeug und der Wasserskiläufer müssen einen Abstand von mindestens zehn Metern von Badenden und von anderen Fahrzeugen halten.
Das Schleppseil darf nicht elastisch sein und nicht ohne Wasserskiläufer im Wasser nachgezogen werden.
Das gleichzeitige Schleppen von zwei Wasserskiläufern ist auf den schiffbaren Landesgewässern verboten.
Standorte
Schiffbares Landesgewässer | Nutzungszeiten für die Allgemeinheit | Ansprechpartner (Betreiber) |
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Glower See |
10.06. bis 30.09. . 15:00 Uhr - 19:00 Uhr |
Wasserskiverein |
Schwielochsee |
09:00 Uhr - 12:00 Uhr 15:00 Uhr - 20:00 Uhr |
MYWSC Schwielochsee e.V. Hauptstraße 102A 15913 Schwielochsee / Speichrow |