Die geförderten Maßnahmen sind nach deren Abschluss gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.
Herr Werny
Frau Boesler
Jährlich bis zum 31. März ist dem LBV durch die Gemeinde eine Zwischenabrechnung über den Mitteleinsatz vorzulegen...
Nach dem Abschluss einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme hat die Gemeinde dem LBV eine Schlussabrechnung vorzulegen...
Nach Abschluss des Projektes ist durch die Gemeinde der Verwendungsnachweis vorzulegen...