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Brandenburgische Bauordnung

Aufgaben nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO)

Richterhammer und gelber Bauhelm auf einem Holztisch (© iStock AndreyPopov) Bild vergrößern  

Dem im LBV eingerichteten Bautechnischen Prüfamt wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) als oberste Bauaufsichtsbehörde Aufgaben zur landesweit einheitlichen Wahrnehmung nach der Brandenburgischen Bauzuständigkeitsverordnung (BbgBauZV) und der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) übertragen. Diese Zuständigkeiten finden Sie konkret unter der Rubrik „Weitere Informationen“.


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  Bautechnisches Prüfamt
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Herr Schellenberg

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