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Straßenausbaubeiträge

Foto_Strassenausbaubeitraege (© LBV) Bild vergrößern  

Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19.06.2019 hat das Land Brandenburg die Möglichkeit, Beiträge von den Anliegern für den Ausbau kommunaler Straßen zu erheben, abgeschafft.

Zudem wurde zusätzlich zu dem vorgenannten Gesetz die Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV) sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (AendStraMaV) erlassen. Diese Ausgleichsregelungen tragen im Wege des Konnexitätsprinzips dafür Sorge, dass das Land Brandenburg nunmehr an die Stelle der Anlieger tritt und für die Einnahmeausfälle der Kommunen vollumfänglich aufkommt.

Praxisaustausch zum Thema Straßenausbaubeiträge

Bei einer online-Veranstaltung am 26. September 2022 für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg informierte das LBV über das Thema Straßenausbaubeiträge. Das LBV ist die zuständige Erstattungsbehörde. Vorgestellt wurden der pauschale Mehrbelastungsausgleich sowie die Antragsverfahren auf Fehlbetragsausgleich (sog. Spitzabrechnung) und auf Vorausleistungen. Seit 2019 erhebt das Land Brandenburg keine Anliegerbeiträge mehr für den Ausbau kommunaler Straßen.

Präsentation vom 26.09.2022: Straßenausbaubeiträge

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

- Stand Dezember 2022

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Dezernat 25 - Sachgebiet Straßenausbaubeiträge

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