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Städtebauförderung

03.04.2024

| Zweiter Aufruf im EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung

Frist zum Einreichen der Projekte bei der ILB: 31.05.2024 Weiterlesen


11.03.2024

| Nationale Projekte des Städtebaus 2024: Projektaufruf an Städte und Gemeinden

Termin zum Einreichen der Projekte ist der 30. April 2024. Weiterlesen


28.02.2024

| Tag der Städtebauförderung 2024: Projektaufruf an Städte und Gemeinden

Bundesweiter Aktionstag am 4. Mai 2024 – Seien Sie dabei! Weiterlesen


11.10.2023

| Online-Portal der Städtebauförderung

Die Umstellung auf das neue Online-Portal erfolgt ab März 2024. Weiterlesen



Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung im Land Brandenburg verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandorte attraktiv zu erhalten und nachfrage- und klimagerecht zu gestalten.

Wichtigstes Instrument dieser Entwicklung ist die Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie ist als lernendes Programm konzipiert, das auf europäischen, nationalen und landesweiten Strategien von Stadtentwicklung aufbaut und mit angepassten Lösungskonzepten in den verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen auf sich ändernde Herausforderungen reagiert.

Die Städtebauförderung hat ihre rechtlichen Grundlagen im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches. Die Durchführung wird im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt und in Förderrichtlinien konkretisiert. Näheres regeln auch die jährlichen Programmausschreibungen.

Ein kommunales „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (INSEK) dient der Stadt zur Ausrichtung ihrer Entwicklungsstrategie auf ihre Stärken und zur Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen. Ein INSEK ist auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln sowie der Wohnraumförderung.

Aus dem INSEK können konkretere städtebauliche Zielplanungen für räumliche abgegrenzte Gesamtmaßnahmen abgeleitet werden, deren Umsetzung durch ein Städtebauförderungsprogramm unterstützt werden kann.

Landesprogramme sowie nationale und europäische Projektförderungen ergänzen die klassischen Bund-Land-Programme der Städtebauförderung.

Kontakt

Abteilung Städtebau und Bautechnik

Abteilungsleiter Herr Behrnd

  Städtebau und Bautechnik
  03342 4266-3001
  03342 4266-7608

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