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Newsbeiträge 2022

    Bautechnisches Prüfamt: Tipp 01/2023 für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

    29.12.2022

    Neuer Tipp

    Das Bautechnische Prüfamt im Landesamt für Bauen und Verkehr gibt monatlich Tipps für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure heraus. Der aktuelle Tipp hat das Thema "Gleitwiderstand zwischen Fußplatte und Mörtelschicht".

    Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge jetzt mit online Antragstellung

    08.12.2022

    Digitalisierung in der Verwaltung

    Die Antragstellung für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) /  Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann beim LBV nunmehr digital über einen Online-Antragsassistenten vorgenommen werden. Somit ist diese Leistung OZG konform: Das bedeutet, sie erfüllt Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes. Die neue Form der Antragstellung wurde bereits in Vorbereitung auf die geplante Etablierung des Bürger- und Unternehmenskontos eingeführt, welches zukünftig auch den Prozess der Bescheidung abdecken soll. Sollten Sie im Zuge der Antragstellung Hinweise zum neuen Prozedere haben, wenden Sie sich gerne an das zuständige Sachgebiet.

    Hinweise für die Schiffsführerprüfungen 2023 in der Kategorie E (Spreewald)

    07.12.2022

    Der Prüfungsausschuss Binnenschifffahrt beim Landesamt für Bauen und Verkehr informiert

    Prüfungen werden im Jahr 2023 voraussichtlich in der 17. Kalenderwoche in Lübben (Spreewald) und in der 18. Kalenderwoche in Lübbenau/Spreewald durchgeführt.

    Die Prüfungen (Theorie und Praxis) sind in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (voraussichtlich Dienstag und Mittwoch) zu absolvieren, wobei jeweils um 09.00 Uhr Prüfungsbeginn ist.

    Der Zeitumfang beträgt für die Theorieprüfung ca. 3 Stunden und für die praktische Prüfung sind je nach Anzahl der Prüfungsteilnehmer ca. 6 Stunden einzuplanen. Ein vorzeitiges Aussteigen aus dem Prüfungskahn ist nicht vorgesehen.

    Der genaue Termin für die Theorie- und Praxisprüfung wird den Prüfungsteilnehmern nach erfolgter Antragstellung beim Landkreis in einer Einladung von der Prüfungskommission ca. 4 Wochen vorher mitgeteilt.

    Stellen Sie Ihre Anträge möglichst bis zur 12. Kalenderwoche im März bei den Straßenverkehrsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte!

    Bautechnisches Prüfamt: Tipp 12/2022 für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

    06.12.2022

    Neuer Tipp

    Das Bautechnische Prüfamt im Landesamt für Bauen und Verkehr gibt monatlich Tipps für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure heraus. Der aktuelle Tipp hat das Thema "Wirksame Kehlnahtlänge“.

    Raumstrukturelle Entwicklungstrends in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg / Regionalmonitoring

    25.11.2022

    Aktualisierte Karten, Texte, Tabellen und Indikatoren in drei Kapiteln

    Das Monitoring von Raumentwicklungstrends erfasst, bewertet und analysiert räumliche Strukturen und bereitet so Entwicklungstrends in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf. Zu drei Kapiteln liegen nun aktualisierte Auswertungen bis zum Jahr 2020 für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vor:

    • Bevölkerung
    • Beschäftigung, Pendler:innen, Arbeitsmarkt
    • Flächennutzung, Bauen und Wohnen

     Die zentralen Trendentwicklungen werden textlich beschrieben und durch Karten veranschaulicht. Indikatorentabellen ermöglichen den Vergleich verschiedener Räume unterschiedlicher Größe und Funktion. Die Auswertungen beziehen sich u.a. auf alle Zentralen Orte und die raumordnerischen Kategorien des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR). Grundlagen für die Analysen sind Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, der Bundesagentur für Arbeit sowie Berechnungen des LBV.

    Erkenntnisse sind u.a., dass der leichte Bevölkerungsanstieg in der Hauptstadtregion (Länder Berlin und Brandenburg) sich fortsetzt und maßgeblich auf Wanderungsgewinnen gegenüber dem Ausland beruht. Zugleich hat sich die Suburbanisierung Berlins in den letzten Jahren wieder deutlich verstärkt

    Sie erfahren, dass die Verflechtung zwischen Berlin und Brandenburg auf dem Arbeitsmarkt immer enger wird, was sich an über 310.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zeigt, die über die gemeinsame Ländergrenze pendeln. Den Tabellen können Sie entnehmen, dass z. B. Neuenhagen bei Berlin mit 60 % bei den Zentralen Orten im Land Brandenburg den höchsten Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche hatte und dort vier Fünftel der Wohnungen sich in Ein- und Zweifamilienhäusern befinden.

    Entwicklung der Wohnbevölkerung bis 2021 - Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

    21.11.2022

    Aktualisierter Bericht der Raumbeoachtung

    Der vorliegende Bericht enthält Übersichten zur Bevölkerungsentwicklung auf Basis der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung. Als statistisches Material werden die natürliche und räumliche Bevölkerungsentwicklung für 88 Teilräume bzw. Städte und Gemeinden seit dem Jahr 2000 dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet der aktuelle Altersaufbau der Bevölkerung und die Entwicklung von Hauptaltersgruppen. Als Indikatoren zur Analyse der Bevölkerungszusammensetzung sind auch die Geschlechterrelation, der Jugend- und der Altenquotient in den Jahren 2000 und 2021 aufgeführt.

    Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird durch die Verwendung von relativen Werten, eine einheitliche grafische und tabellarische Aufbereitung sowie durch den einheitlichen Gebietsstand (31.12.2021) ermöglicht. Räumliche Bezugseinheiten sind u. a. die Länder Berlin und Brandenburg, die Planungsregionen, die kreisfreien Städte und Landkreise sowie weitere aus landesplanerischer Sicht bedeutende bzw. über 20.000 Einwohner zählende größere Städte und Gemeinden. In die Auswahl der Kommunen wurden alle Ober- und Mittelzentren gemäß Landesentwicklungsplan (LEP HR mit Stand vom 29. April 2019) aufgenommen. Weiterhin werden alle Städte und Gemeinden dargestellt, die den Status Regionaler Wachstumskern haben.

    Bautechnisches Prüfamt: Tipp 11/2022 für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

    07.11.2022

    Neuer Tipp

    Das Bautechnische Prüfamt im LBV gibt monatlich Tipps für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure heraus. Der aktuelle Tipp hat das Thema "Lange Kehlnahtanschlüsse“.

    Berufskraftfahrerqualifikation: Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

    01.11.2022

    Frist läuft bis zum 02.12.2022

    Bis spätestens zum 02.12.2022 müssen alle gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten im Bereich der  Berufskraftfahrerqualifikation im Land Brandenburg gemäß § 9 Absatz 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) staatlich anerkannt werden. Bitte stellen Sie rechtzeitig unter Beachtung eines notwendigen Bearbeitungszeitraumes einen Antrag auf Umstellung. Nutzen Sie für Ihre Fragen und Ihre Anträge die folgende E-Mail-Adresse: lbv-bkrfq@lbv.brandenburg.de.

    Aktuelles zur Online-Antragstellung in der Städtebauförderung

    12.10.2022

    Die Online-Formulare des Elektronisches Monitorings des Bundes (eMo) 2021 stehen ab sofort zur Bearbeitung bereit.

    Elektronisches Monitoring des Bundes (eMo):

    Berichtsjahr 2021

    Die Online-Formulare der eMo 2021 stehen ab sofort zur Bearbeitung bereit (Rundschreiben 3/05/2022).
    Bitte geben Sie diese bis zum 18.11.2022 an das LBV frei.

    Die Arbeitshilfen  (Stand 15.06.2021) stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

    Für die Homepage des Bundes nutzen Sie bitte folgenden Link:

    Aktueller Erörterungstermin

    11.10.2022

    Im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „B 1 Bahnübergangsbeseitigung Wust“ wird am 15.11.2022 in Brandenburg an der Havel ein Erörterungstermin durchgeführt.

    Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „B 1 Bahnübergangsbeseitigung Wust“ einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Brandenburg, Neuschmerzke, Wust und Gollwitz der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Gemarkung Kartzow in der Landeshauptstadt Potsdam

    Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt.

    Die Erörterung findet statt am: 

    15. November 2022, um 10:30 Uhr

    im: Rolandsaal

    Ort: Am Altstädtischen Markt 10

    14770 Brandenburg a.d.H.

    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu geben.

    Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt.

    Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

    Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

    Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwender:innen übersandten Einladung in Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

    Zum Schutz der Teilnehmer:innen am Erörterungstermin vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bitten wir um Einhaltung der aktuellen Regeln. Diese sind auf der Internetseite https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelle-regelungen/ nachzulesen.

    Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg) und dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

    Aktueller Erörterungstermin

    26.10.2022

    Im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „Ausbau der B 102 zwischen Brandenburg an der Havel und Premnitz – Abschnitt Ortsausgang Brandenburg bis Fohrde“ wird am 08.11.2022 in Brandenburg an der Havel ein Erörterungstermin durchgeführt.

    Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „Ausbau der B 102 zwischen Brandenburg an der Havel und Premnitz – Abschnitt Ortsausgang Brandenburg an der Havel bis Fohrde“ in den Gemarkungen Fohrde und Hohenferchesar (Amt Beetzsee) im Landkreis Potsdam Mittelmark; Gemarkung Brandenburg der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Gemarkung Rathenow (Stadt Rathenow) im Landkreis Havelland -  1. Planänderung 

    Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt.

    Die Erörterung findet statt am: 

    08. November 2022, um 10:30 Uhr

    im: Rolandsaal

    Ort: Am Altstädtischen Markt 10

    14770 Brandenburg a.d.H.

    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu geben.

    Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt.

    Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

    Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

    Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwender:innen übersandten Einladung in Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

    Zum Schutz der Teilnehmer:innen am Erörterungstermin vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bitten wir um Einhaltung der aktuellen Regeln. Diese sind auf der Internetseite https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelle-regelungen/ nachzulesen.

    Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg) und dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

    Praxisaustausch Straßenausbaubeiträge

    28.09.2022

    Bei einer online-Veranstaltung am 26. September 2022 für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg informierte das LBV über das Thema Straßenausbaubeiträge.

    Das LBV ist die zuständige Erstattungsbehörde für Straßenausbaubeiträge. Vorgestellt wurden der pauschale Mehrbelastungsausgleich sowie die Antragsverfahren auf Fehlbetragsausgleich (sog. Spitzabrechnung) und auf Vorausleistungen. Seit 2019 erhebt das Land Brandenburg keine Anliegerbeiträge mehr für den Ausbau kommunaler Straßen.