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TAKE OFF – Online-Antragsverfahren für Zuverlässigkeitsüberprüfung

- Erschienen am 03.08.2026

Ab dem 03. August 2026 stellt die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Bandenburg (LuBB) das Antragsverfahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) online zur Verfügung. Der Online-Dienst kann von Unternehmen oder Privatpersonen genutzt werden, um Anträge auf Überprüfung ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für die Ausübung einer Tätigkeit mit unmittelbarem Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs oder als Luftfahrer:in oder Flugschüler:in nach dem Luftsicherheitsgesetz zu stellen. Die LuBB führt die Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend dem § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durch.

Im Verfahren fragt die LuBB bei diversen Sicherheitsbehörden an, u.a. bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt, ob dort etwas zur antragstellenden Person vorliegt. Im Einzelfall werden weiteren Behörden beteiligt. So wird bei ausländischen Antragstellenden das Ausländerzentralregister einbezogen. Melden Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zurück, bewertet die LuBB die Zuverlässigkeit der Antragstellenden. Dazu wird auf alle Erkenntnisse zurückgegriffen, das heißt, es erfolgt eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles. Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist und daraufhin die antragstellende Person keinen Ausweis erhält. 

Ist die ZÜP hingegen problemlos abgeschlossen worden, gilt deren Ergebnis fünf Jahre lang und im gesamten Bundesgebiet. 

Die Online-Lösung für die ZÜP ist im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entstanden. Der im Land Hamburg entstandene Dienst konnte in Abstimmung  mit den obersten Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg und in Zusammenarbeit mit der Flughafen Berlin-Brandenburg Gmbh (FBB) weiterentwickelt werden.

Von dem Onlinedienst profitieren insbesondere die Antragstellenden - im Jahr 2025 waren es knapp 4.700 ZüP-Anträge, die bei der LuBB eingegangen sind. Mit dem neuen Online-Verfahren werden sich die Bearbeitungszeiten verkürzen.

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Datum
03.08.2026