Projektförderung
Die geförderten Projekte sind je Zuwendungsbescheid einzeln nach Abschluss (Erreichung des Zuwendungszwecks) gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.
Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde entsprechend der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung an Gemeinden (GV) – ANBest-G nachzuweisen, soweit nicht die Richtlinien bzw. der Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen enthält.
Je Förderprogramm sind folgende Formulare zu verwenden.
Die geförderten Projekte sind je Zuwendungsbescheid einzeln nach Abschluss (Erreichung des Zuwendungszwecks) gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.
Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde entsprechend der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung an Gemeinden (GV) – ANBest-G nachzuweisen, soweit nicht die Richtlinien bzw. der Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen enthält.
Je Förderprogramm sind folgende Formulare zu verwenden.
