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Projektförderung

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Die geförderten Projekte sind je Zuwendungsbescheid einzeln nach Abschluss (Erreichung des Zuwendungszwecks) gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.

Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde entsprechend der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung an Gemeinden (GV) – ANBest-G nachzuweisen, soweit nicht die Richtlinien bzw. der Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen enthält. 

Je Förderprogramm sind folgende Formulare zu verwenden.

Die geförderten Projekte sind je Zuwendungsbescheid einzeln nach Abschluss (Erreichung des Zuwendungszwecks) gegenüber der Bewilligungsbehörde abzurechnen.

Die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde entsprechend der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung an Gemeinden (GV) – ANBest-G nachzuweisen, soweit nicht die Richtlinien bzw. der Zuwendungsbescheid abweichende Regelungen enthält. 

Je Förderprogramm sind folgende Formulare zu verwenden.

Bund/Länder-Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (SIQ)

Bund/Länder-Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IPS)

Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen (PFR) 2020/2023/2024

Landesprogramm zur Förderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum (SLR)