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Verkehr


Die Verkehrsabteilung des Landesamtes und ihre Bedeutung für die Verkehrswende

Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, darunter die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Der Verkehrssektor ist einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen und daher ein zentraler Bereich für Klimaschutzmaßnahmen. Die Verkehrswende in Deutschland ist ein zentrales Element der Bemühungen, die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Zukunft für den Verkehrssektor zu gestalten. Unter "Verkehrswende" versteht man die grundlegende Transformation des Verkehrssystems hin zu umweltfreundlicheren, effizienteren und sozial gerechteren Mobilitätsformen.

Die Verkehrsabteilung des LBV spielt eine wichtige Rolle in der Umsetzung von Vorhaben und Projekten zur Stärkung der verschiedenen öffentlichen Verkehrsformen und Verkehrsinfrastrukturen im Land Brandenburg. Wichtige Kernpunkte der Mobilitätsstrategie 2030 sowie des Mobilitätsgesetzes sind dabei:

  • die Europäische Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mobilisieren
  • Mobilität in allen Landesteilen bedarfsgerecht sichern   
  • Mobilität als aktive Wachstums- und Strukturpolitik ausgestalten
  • Infrastrukturen bedarfsgerecht anpassen, erhalten und entwickeln (auch für Radverkehr)
  • Zielgruppen- und bedürfnisgerechte Mobilität sichern (z.B. Barrierefreiheit)
  • Mobilität umweltfreundlich gestalten
  • Digitalisierung nutzen, Mobilitätslösungen kommunizieren und vernetzen
  • Mobilität verkehrssicher und sozial gerecht gestalten

Um diese Kernthemen umzusetzen werden in der Verkehrsabteilung des LBV folgende Aufgaben wahrgenommen: Im Bereich der Anhörung und Planfeststellung werden neben den Planrechtsverfahren für Straßenvorhaben auch wichtige Verfahren für Radwege, landeseigene Eisenbahnen (z.B. für Reaktivierungen stillgelegter Strecken) und Straßenbahn bearbeitet. Um erforderliche Investitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur zu ermöglichen und die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, werden rund 40 Mio. Euro Straßenausbaubeiträge an die Kommunen als Kompensation für weggefallene Anliegerbeiträge ausgezahlt.

Um den öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten werden Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie für Schienen- und Radverkehrsprojekte mit einem Gesamtvolumen von etwa 150 Millionen Euro jährlich gefördert. Hierzu zählen Fördervorhaben aus EU-, Bundes- und Landesmitteln für Schieneninfrastrukturvorhaben, insbesondere für Neu- und Ausbauvorhaben, Streckenreaktivierungen, Elektrifizierungen und Kapazitätssteigerungen (z.B. Taktverdichtungen und Bahnsteigverlängerungen). Hierbei spielt das gemeinsam mit dem Land Berlin ins Leben gerufene Schieneninfrastrukturprojekt i2030 für die Metropolregion Berlin-Brandenburg eine wegweisende Rolle. Hinzu kommen die Umstellung des Öffentlichen Personennahverkehr auf alternative Antriebstechnologien zur CO₂-Senkung (z.B. Elektromobilität) sowie Radverkehrsprojekte, wie die Förderung von bahnhofsnahen Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Pilotprojektes modulares Fahrradparken und die Finanzierungsvereinbarung mit Berlin für Radverkehrsprojekte.

Zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs werden rund 130 Millionen Euro an die kommunalen Aufgabenträger ausgezahlt, um den öffentlichen Nahverkehr mit über 800 Buslinien und etwa 20 Straßenbahn- und Obus-Linien zu unterstützen. Hierzu gehören auch die Rufbusse und die PlusBus-Verkehre, die sich u. a. durch einen hohen, regelmäßigen Takt (Stundentakt) und eine Bahn-Bus-Verknüpfung auszeichnen. Derzeit gibt es über 40 solcher PlusBus-Linien im Land Brandenburg. Damit belegt Brandenburg einen der Spitzenplätze bei dieser Verkehrsform. Seit 2023 werden auch die Einnahmeverluste für das Deutschlandticket kompensiert.

Die über 70 Beschäftigten der Abteilung Verkehr bearbeiten auch in den weiteren Zuständigkeitsbereichen (z.B. Güterkraftverkehr, Schifffahrtsverwaltung, mehrere Prüfungsausschüsse und Aufgaben in den Bereichen Straßenverkehr und Kraftfahrwesen) jährlich insgesamt und 7.000 Bescheide und Stellungnahmen. Diese werden durch die Verkehrswende zukünftig auch noch zunehmen. Hierzu zählt u.a. das Autonome Fahren. Hierdurch leisten die Beschäftigten mit ihren vielfältigen Aufgabenbereichen einen sehr wichtigen Beitrag rund um das Thema Verkehr.  

Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, darunter die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Der Verkehrssektor ist einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen und daher ein zentraler Bereich für Klimaschutzmaßnahmen. Die Verkehrswende in Deutschland ist ein zentrales Element der Bemühungen, die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Zukunft für den Verkehrssektor zu gestalten. Unter "Verkehrswende" versteht man die grundlegende Transformation des Verkehrssystems hin zu umweltfreundlicheren, effizienteren und sozial gerechteren Mobilitätsformen.

Die Verkehrsabteilung des LBV spielt eine wichtige Rolle in der Umsetzung von Vorhaben und Projekten zur Stärkung der verschiedenen öffentlichen Verkehrsformen und Verkehrsinfrastrukturen im Land Brandenburg. Wichtige Kernpunkte der Mobilitätsstrategie 2030 sowie des Mobilitätsgesetzes sind dabei:

  • die Europäische Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mobilisieren
  • Mobilität in allen Landesteilen bedarfsgerecht sichern   
  • Mobilität als aktive Wachstums- und Strukturpolitik ausgestalten
  • Infrastrukturen bedarfsgerecht anpassen, erhalten und entwickeln (auch für Radverkehr)
  • Zielgruppen- und bedürfnisgerechte Mobilität sichern (z.B. Barrierefreiheit)
  • Mobilität umweltfreundlich gestalten
  • Digitalisierung nutzen, Mobilitätslösungen kommunizieren und vernetzen
  • Mobilität verkehrssicher und sozial gerecht gestalten

Um diese Kernthemen umzusetzen werden in der Verkehrsabteilung des LBV folgende Aufgaben wahrgenommen: Im Bereich der Anhörung und Planfeststellung werden neben den Planrechtsverfahren für Straßenvorhaben auch wichtige Verfahren für Radwege, landeseigene Eisenbahnen (z.B. für Reaktivierungen stillgelegter Strecken) und Straßenbahn bearbeitet. Um erforderliche Investitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur zu ermöglichen und die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, werden rund 40 Mio. Euro Straßenausbaubeiträge an die Kommunen als Kompensation für weggefallene Anliegerbeiträge ausgezahlt.

Um den öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten werden Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie für Schienen- und Radverkehrsprojekte mit einem Gesamtvolumen von etwa 150 Millionen Euro jährlich gefördert. Hierzu zählen Fördervorhaben aus EU-, Bundes- und Landesmitteln für Schieneninfrastrukturvorhaben, insbesondere für Neu- und Ausbauvorhaben, Streckenreaktivierungen, Elektrifizierungen und Kapazitätssteigerungen (z.B. Taktverdichtungen und Bahnsteigverlängerungen). Hierbei spielt das gemeinsam mit dem Land Berlin ins Leben gerufene Schieneninfrastrukturprojekt i2030 für die Metropolregion Berlin-Brandenburg eine wegweisende Rolle. Hinzu kommen die Umstellung des Öffentlichen Personennahverkehr auf alternative Antriebstechnologien zur CO₂-Senkung (z.B. Elektromobilität) sowie Radverkehrsprojekte, wie die Förderung von bahnhofsnahen Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Pilotprojektes modulares Fahrradparken und die Finanzierungsvereinbarung mit Berlin für Radverkehrsprojekte.

Zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs werden rund 130 Millionen Euro an die kommunalen Aufgabenträger ausgezahlt, um den öffentlichen Nahverkehr mit über 800 Buslinien und etwa 20 Straßenbahn- und Obus-Linien zu unterstützen. Hierzu gehören auch die Rufbusse und die PlusBus-Verkehre, die sich u. a. durch einen hohen, regelmäßigen Takt (Stundentakt) und eine Bahn-Bus-Verknüpfung auszeichnen. Derzeit gibt es über 40 solcher PlusBus-Linien im Land Brandenburg. Damit belegt Brandenburg einen der Spitzenplätze bei dieser Verkehrsform. Seit 2023 werden auch die Einnahmeverluste für das Deutschlandticket kompensiert.

Die über 70 Beschäftigten der Abteilung Verkehr bearbeiten auch in den weiteren Zuständigkeitsbereichen (z.B. Güterkraftverkehr, Schifffahrtsverwaltung, mehrere Prüfungsausschüsse und Aufgaben in den Bereichen Straßenverkehr und Kraftfahrwesen) jährlich insgesamt und 7.000 Bescheide und Stellungnahmen. Diese werden durch die Verkehrswende zukünftig auch noch zunehmen. Hierzu zählt u.a. das Autonome Fahren. Hierdurch leisten die Beschäftigten mit ihren vielfältigen Aufgabenbereichen einen sehr wichtigen Beitrag rund um das Thema Verkehr.  

Der Verkehr auf unseren Straßen, Schienen und Wasserwegen ist ein komplexer und wichtiger Faktor, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten sowie für die Entwicklung des Landes Brandenburg.

Wir übernehmen Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für öffentliche Bundes- und Landesstraßen und für spurgebundene Verkehre im Land Brandenburg. Wir erteilen Betriebs-, Verkehrs- und Tarifgenehmigungen für Verkehre auf der Straße, der Schiene und dem Wasser. Unsere Fachleute bearbeiten u. a. Betriebsgenehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, den Linien- und Reisebusverkehr bis hin zu Genehmigungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen. Bei den Straßenausbaubeiträgen sorgen wir dafür, dass das Land Brandenburg an Stelle der Straßenanlieger:innen vollumfänglich für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommt.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenso für die Anerkennung von Prüfingenieuren und -ingenieurinnen und Sachverständigen im Kfz-Wesen, Fahrlehrerprüfungen, für Ausnahmegenehmigungen von Bau- und Betriebsvorschriften, von Überschreitungen zulässiger Abmaße an Fahrzeugen sowie für schifffahrtsrechtliche Angelegenheiten verantwortlich.

Darüber hinaus prüfen und bewilligen wir Fördermittel für Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienengüterinfrastruktur (SGV). Wir bewilligen Zuweisungen für konsumtive und investive Ausgaben in den kommunalen übrigen ÖPNV

Der Verkehr auf unseren Straßen, Schienen und Wasserwegen ist ein komplexer und wichtiger Faktor, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten sowie für die Entwicklung des Landes Brandenburg.

Wir übernehmen Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für öffentliche Bundes- und Landesstraßen und für spurgebundene Verkehre im Land Brandenburg. Wir erteilen Betriebs-, Verkehrs- und Tarifgenehmigungen für Verkehre auf der Straße, der Schiene und dem Wasser. Unsere Fachleute bearbeiten u. a. Betriebsgenehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, den Linien- und Reisebusverkehr bis hin zu Genehmigungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen. Bei den Straßenausbaubeiträgen sorgen wir dafür, dass das Land Brandenburg an Stelle der Straßenanlieger:innen vollumfänglich für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommt.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenso für die Anerkennung von Prüfingenieuren und -ingenieurinnen und Sachverständigen im Kfz-Wesen, Fahrlehrerprüfungen, für Ausnahmegenehmigungen von Bau- und Betriebsvorschriften, von Überschreitungen zulässiger Abmaße an Fahrzeugen sowie für schifffahrtsrechtliche Angelegenheiten verantwortlich.

Darüber hinaus prüfen und bewilligen wir Fördermittel für Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienengüterinfrastruktur (SGV). Wir bewilligen Zuweisungen für konsumtive und investive Ausgaben in den kommunalen übrigen ÖPNV