Fahrerlaubniswesen
Das Landesamt für Bauen und Verkehr vollzieht im Land Brandenburg nur Teile des Fahrerlaubnisrechts im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben. Diese Zuständigkeit beinhaltet auch die Erteilung von Ausnahmen für diese zugewiesenen Aufgaben.
- Anerkennung von Kursleiterinnen und Kursleitern für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren gemäß § 36 Absatz 6 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- Entscheidung über die Geeignetheit alternativer Lehr- und Lernmethoden für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 42 Abstz 2 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die amtliche Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen nach § 66 Absatz 1 sowie die Anordnung einer Begutachtung aus besonderem Anlass nach § 66 Absatz 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Anerkennung von Trägern von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung von verkehrspsychologischen Beratern nach § 71 Absatz 5 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Anerkennung und Überwachung von Trägern von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a Absatz 2 in Verbindung mit § 71a Absatz 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Anerkennung und Überwachung von Trägern von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 71b Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Erteilung von Ausnahmen nach § 74 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung von den Bestimmungen des § 36 Absatz 6 sowie der §§ 66, 70, 71a und 71b der Fahrerlaubnis-
Verordnung,
- die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes sowie deren Rücknahme und dem Absehen von der Rücknahme nach § 4a Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes und die Überwachung nach § 4a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes,
- die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars gemäß § 4a Absatz 8 Satz 6 zweiter Halbsatz des Straßenverkehrsgesetzes
Das Landesamt für Bauen und Verkehr vollzieht im Land Brandenburg nur Teile des Fahrerlaubnisrechts im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben. Diese Zuständigkeit beinhaltet auch die Erteilung von Ausnahmen für diese zugewiesenen Aufgaben.
- Anerkennung von Kursleiterinnen und Kursleitern für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren gemäß § 36 Absatz 6 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- Entscheidung über die Geeignetheit alternativer Lehr- und Lernmethoden für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 42 Abstz 2 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die amtliche Anerkennung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen nach § 66 Absatz 1 sowie die Anordnung einer Begutachtung aus besonderem Anlass nach § 66 Absatz 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Anerkennung von Trägern von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung von verkehrspsychologischen Beratern nach § 71 Absatz 5 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Anerkennung und Überwachung von Trägern von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a Absatz 2 in Verbindung mit § 71a Absatz 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Anerkennung und Überwachung von Trägern von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 71b Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
- die Erteilung von Ausnahmen nach § 74 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung von den Bestimmungen des § 36 Absatz 6 sowie der §§ 66, 70, 71a und 71b der Fahrerlaubnis-
Verordnung,
- die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes sowie deren Rücknahme und dem Absehen von der Rücknahme nach § 4a Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes und die Überwachung nach § 4a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes,
- die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars gemäß § 4a Absatz 8 Satz 6 zweiter Halbsatz des Straßenverkehrsgesetzes
Amtliche anerkannte Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66 der Fahrerlaubnis-Verordnung
| Träger | Begutachtungsstelle für Fahreignung | Kontakt |
|---|---|---|
| DEKRA e.V. | Fachbereich Begutachtung für Fahreignung 13055 Berlin, Ferdinand-Schulze-Straße 65 |
|
| Potsdam | Anschrift: 14478 Potsdam, Verkehrshof 11 Telefon: 0331 8886016 |
|
| Brandenburg an der Havel |
Anschrift: 14772 Brandenburg an der Havel, Friedrichshafener Straße 52
Telefon: 03381 769215 Verwaltung über die Begutachtungsstelle Potsdam Telefon: 0331 8886-16 |
|
| Cottbus | Anschrift: 03044 Cottbus, Gewerbeweg 7 Telefon: 0355 8773-256 |
|
| Elsterwerda | Anschrift: 04910 Elsterwerda, Elster Straße 21 Telefon: 03533 488 428 Verwaltung über die Begutachtungsstelle Cottbus Telefon 0355 8773-256 |
|
| Oranienburg | Anschrift: 16515 Oranienburg, Walter-Bothe-Straße 75 Telefon: 03301 606-283 |
|
| Prenzlau | Anschrift: 17291 Prenzlau, Stettiner Straße 25 Telefon: 03984 718 539 Verwaltung über die Begutachtungsstelle Oranienburg Telefon: 03301 606-283 |
|
| pima-mpu GmbH | Sitz: 80331 München, Sendlinger Straße 24 Anschrift: 70173 Stuttgart, Königstraße 20 |
|
| Potsdam | Anschrift: 14467 Potsdam, Französische Straße 19 Telefon: 0331 230-8970 |
|
| Frankfurt (Oder) | Anschrift: 15230 Frankfurt (Oder), Große Scharrnstraße 60 – 66 (Postanschrift) Eingang über Oberkirchplatz 2 (Gebäuderückseite) Telefon: 0335 500 84 452 |
| Träger | Begutachtungsstelle für Fahreignung | Kontakt |
|---|---|---|
| DEKRA e.V. | Fachbereich Begutachtung für Fahreignung 13055 Berlin, Ferdinand-Schulze-Straße 65 |
|
| Potsdam | Anschrift: 14478 Potsdam, Verkehrshof 11 Telefon: 0331 8886016 |
|
| Brandenburg an der Havel |
Anschrift: 14772 Brandenburg an der Havel, Friedrichshafener Straße 52
Telefon: 03381 769215 Verwaltung über die Begutachtungsstelle Potsdam Telefon: 0331 8886-16 |
|
| Cottbus | Anschrift: 03044 Cottbus, Gewerbeweg 7 Telefon: 0355 8773-256 |
|
| Elsterwerda | Anschrift: 04910 Elsterwerda, Elster Straße 21 Telefon: 03533 488 428 Verwaltung über die Begutachtungsstelle Cottbus Telefon 0355 8773-256 |
|
| Oranienburg | Anschrift: 16515 Oranienburg, Walter-Bothe-Straße 75 Telefon: 03301 606-283 |
|
| Prenzlau | Anschrift: 17291 Prenzlau, Stettiner Straße 25 Telefon: 03984 718 539 Verwaltung über die Begutachtungsstelle Oranienburg Telefon: 03301 606-283 |
|
| pima-mpu GmbH | Sitz: 80331 München, Sendlinger Straße 24 Anschrift: 70173 Stuttgart, Königstraße 20 |
|
| Potsdam | Anschrift: 14467 Potsdam, Französische Straße 19 Telefon: 0331 230-8970 |
|
| Frankfurt (Oder) | Anschrift: 15230 Frankfurt (Oder), Große Scharrnstraße 60 – 66 (Postanschrift) Eingang über Oberkirchplatz 2 (Gebäuderückseite) Telefon: 0335 500 84 452 |
Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Der Gesetzgeber hat mit der 5. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 17. Dezember 2010 die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 11 Abs. 10 i.V.m. § 70 Abs. 1 FeV) nur für alkohol- und drogenauffällge Kraftfahrer:innen, nicht jedoch für verkehrsauffällige Kraftfahrer:innen eingeräumt.
| Kurse | |
| BTM-auffällige Kraftfahrer |
|
| alkoholauffällige Kraftfahrer |
|
Bestätigte Träger, die diese Kurse im Land Brandenburg durchführen
(Alphabetisch geordnet) Stand: 25. Januar 2024
- AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.
- I.R.A.K (Individualpsychologische Rehabilitation alkoholauffälliger Kraftfahrer)
- DRUGS (Drogen und Gefahren im Straßenverkehr)
- DEKRA Akademie GmbH
- IFT (Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer) – Änderung durch DEKRA Akademie GmbH
- Speed 02 (Sicherheit durch Prävention: Erfahrungen mit und Engagement gegen Drogen für cannabisauffällige Kraftfahrer
- Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH – IFS
- IFT (Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer) – Änderung durch IFS
- GOOD (Gesund und Offensiv leben Ohne Drogen)
- Nord Kurs GmbH & Co KG
- LEER (Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer)
Der Gesetzgeber hat mit der 5. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 17. Dezember 2010 die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 11 Abs. 10 i.V.m. § 70 Abs. 1 FeV) nur für alkohol- und drogenauffällge Kraftfahrer:innen, nicht jedoch für verkehrsauffällige Kraftfahrer:innen eingeräumt.
| Kurse | |
| BTM-auffällige Kraftfahrer |
|
| alkoholauffällige Kraftfahrer |
|
Bestätigte Träger, die diese Kurse im Land Brandenburg durchführen
(Alphabetisch geordnet) Stand: 25. Januar 2024
- AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.
- I.R.A.K (Individualpsychologische Rehabilitation alkoholauffälliger Kraftfahrer)
- DRUGS (Drogen und Gefahren im Straßenverkehr)
- DEKRA Akademie GmbH
- IFT (Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer) – Änderung durch DEKRA Akademie GmbH
- Speed 02 (Sicherheit durch Prävention: Erfahrungen mit und Engagement gegen Drogen für cannabisauffällige Kraftfahrer
- Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH – IFS
- IFT (Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer) – Änderung durch IFS
- GOOD (Gesund und Offensiv leben Ohne Drogen)
- Nord Kurs GmbH & Co KG
- LEER (Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer)
Fahreignungsseminare: Anerkennungsverfahren der Seminarleiter und -leiterinnen Verkehrspsychologie
Anerkennung der Seminarleiter Verkehrspsychologie
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist im Land Brandenburg die nach Landesrecht zuständig Behörde für die Erteilung der "Seminarerlaubnis Verkehrpsychologie" gemäß § 4a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Zuständigkeit ist an die Seminarräume gebunden, worin vom Fahreignungsseminar die verkehrspsychologische Teilmaßnahme durchgeführt wird. Liegt der Seminarraum im Land Brandenburg, ist das Landesamt für Bauen und Verkehr zuständig.
Antragsteller:innen können mit dem Antrag auf Anerkennung als Seminarleiter:in Verkehrspsychologie (siehe unten) ihre Unterlagen und Nachweise zusammenstellen. Bitte geben Sie alle Seminarräume im Land Brandenburg an, in denen die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchgeführt werden soll. Die Beantragung weiterer Räume bedarf einer Änderung der erteilten Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie.
Weiterhin dürfen keine Tatsachen vorliegen, die gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin sprechen, nach § 4a Abs. 4 Satz 2 StVG. Der Nachweis eines Führungszeugnisses kann dies ausräumen.
Ferner sind im § 42 Abs. 6 bis 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die inhaltlichen Bestimmungen für die beiden Sitzungen vorgeben. Vom Antragsteller/von der Antragstellerin ist deshalb ein allgemeiner Rahmenplan für die Sitzungen aufzustellen, der dann die Grundlage für die beiden Sitzungen bildet.
Schließlich ist das Muster für die Teilnahmebescheinigung in der Anlage 18 zu § 44 FeV veröffentlicht, welche von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen zu unterschreiben ist.
Anerkennung der Seminarleiter Verkehrspsychologie
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist im Land Brandenburg die nach Landesrecht zuständig Behörde für die Erteilung der "Seminarerlaubnis Verkehrpsychologie" gemäß § 4a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Zuständigkeit ist an die Seminarräume gebunden, worin vom Fahreignungsseminar die verkehrspsychologische Teilmaßnahme durchgeführt wird. Liegt der Seminarraum im Land Brandenburg, ist das Landesamt für Bauen und Verkehr zuständig.
Antragsteller:innen können mit dem Antrag auf Anerkennung als Seminarleiter:in Verkehrspsychologie (siehe unten) ihre Unterlagen und Nachweise zusammenstellen. Bitte geben Sie alle Seminarräume im Land Brandenburg an, in denen die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchgeführt werden soll. Die Beantragung weiterer Räume bedarf einer Änderung der erteilten Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie.
Weiterhin dürfen keine Tatsachen vorliegen, die gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin sprechen, nach § 4a Abs. 4 Satz 2 StVG. Der Nachweis eines Führungszeugnisses kann dies ausräumen.
Ferner sind im § 42 Abs. 6 bis 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die inhaltlichen Bestimmungen für die beiden Sitzungen vorgeben. Vom Antragsteller/von der Antragstellerin ist deshalb ein allgemeiner Rahmenplan für die Sitzungen aufzustellen, der dann die Grundlage für die beiden Sitzungen bildet.
Schließlich ist das Muster für die Teilnahmebescheinigung in der Anlage 18 zu § 44 FeV veröffentlicht, welche von den Seminarleitern beider Teilmaßnahmen zu unterschreiben ist.
Liste der bestätigten Seminarleiter und -leiterinnen Verkehrspsychologie
| Name | Telefon | Adresse, Raum/Räume |
|---|---|---|
| Dipl.- Psych. Michael Escrihuela-Branz |
0800 3535001 |
|
| Dipl.- Psych. Dr. Ina Hinz |
03362 504139 |
|
| Dipl.- Psych. Annegret Hoepner |
|
|
| Dr. phil. Peter Klepzig |
0355 4946333 |
|
|
Dipl.- Psych. Dipl.- Psych. Dipl.- Psych. |
030 290080300 |
|
| Dipl.- Psych. Birgit Lieske |
03301 606283 03984 718539 |
|
| Dipl.- Psych. Thomas Nelte |
033708 30755 |
|
|
Dipl.- Psych. |
0800 8883883 |
|
|
||
| Dipl. Psych. Dr. Joachim Seidl |
0351 89490138 |
|
| Mag. Malgorzata Seroka-Jackowska |
030 28459119 o. 0157 56428113 |
|
| Dipl.- Psych. Maria Dorothea Winkler |
0355 8773256 |
|
| Name | Telefon | Adresse, Raum/Räume |
|---|---|---|
| Dipl.- Psych. Michael Escrihuela-Branz |
0800 3535001 |
|
| Dipl.- Psych. Dr. Ina Hinz |
03362 504139 |
|
| Dipl.- Psych. Annegret Hoepner |
|
|
| Dr. phil. Peter Klepzig |
0355 4946333 |
|
|
Dipl.- Psych. Dipl.- Psych. Dipl.- Psych. |
030 290080300 |
|
| Dipl.- Psych. Birgit Lieske |
03301 606283 03984 718539 |
|
| Dipl.- Psych. Thomas Nelte |
033708 30755 |
|
|
Dipl.- Psych. |
0800 8883883 |
|
|
||
| Dipl. Psych. Dr. Joachim Seidl |
0351 89490138 |
|
| Mag. Malgorzata Seroka-Jackowska |
030 28459119 o. 0157 56428113 |
|
| Dipl.- Psych. Maria Dorothea Winkler |
0355 8773256 |
|
