Genehmigungen im internationalen Linienverkehr
Internationaler Linienverkehr ist eine grenzüberschreitende zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Die internationalen Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare für EU- und Nicht-EU-Verkehre finden Sie unter Downloads.
Internationaler Linienverkehr ist eine grenzüberschreitende zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Die internationalen Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare für EU- und Nicht-EU-Verkehre finden Sie unter Downloads.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Die Anträge inkl. der erforderlichen Unterlagen sollen grundsätzlich digital eingereicht werden.
Das ausgefüllte Antragsformular kann durch Verwendung des Buttons „Daten absenden“ auf der jeweils letzten Seite direkt beim LBV eingereicht werden. Hierbei kann auch eine bestimmte Anzahl an zuvor hochgeladenen Antragsanlagen mit übermittelt werden.
Alternativ kann das Antragsformular auch über den Button „Drucken“ auf der jeweils letzten Seite lokal als pdf-Datei gespeichert und im Nachgang als Anhang per E-Mail (mit weiteren Antragsanlagen) an die folgende E-Mail-Adresse übersendet werden:
Für Rückfragen zur Antragstellung und anderen Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Die Anträge inkl. der erforderlichen Unterlagen sollen grundsätzlich digital eingereicht werden.
Das ausgefüllte Antragsformular kann durch Verwendung des Buttons „Daten absenden“ auf der jeweils letzten Seite direkt beim LBV eingereicht werden. Hierbei kann auch eine bestimmte Anzahl an zuvor hochgeladenen Antragsanlagen mit übermittelt werden.
Alternativ kann das Antragsformular auch über den Button „Drucken“ auf der jeweils letzten Seite lokal als pdf-Datei gespeichert und im Nachgang als Anhang per E-Mail (mit weiteren Antragsanlagen) an die folgende E-Mail-Adresse übersendet werden:
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