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Investive Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

© LBV

Das Fundament der Mobilität für die Zukunft ist eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, die mit dem steigenden Mobilitätsbedarf der Bevölkerung Schritt hält.

Für die Erneuerung und den Ausbau einer modernen Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr stellt das Land Brandenburg Fördermittel zur Verfügung. Das LBV bietet Kommunen und Verkehrsunternehmen Beratung und Hilfestellung bei der Anmeldung und Antragstellung zur Förderung.

Die aktuelle Richtlinie ermöglicht ein breites Spektrum an förderfähigen Investitionsvorhaben. Dazu zählen Bau-, Ausbau- und Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen, die Entwicklung und Gestaltung von Verknüpfungsstellen inkl. Empfangsgebäuden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder auch die Förderung von Bike & Ride (B+R) und Park and Ride (P+R) sowie den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV), um nur einige zu nennen.

Das Fundament der Mobilität für die Zukunft ist eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, die mit dem steigenden Mobilitätsbedarf der Bevölkerung Schritt hält.

Für die Erneuerung und den Ausbau einer modernen Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr stellt das Land Brandenburg Fördermittel zur Verfügung. Das LBV bietet Kommunen und Verkehrsunternehmen Beratung und Hilfestellung bei der Anmeldung und Antragstellung zur Förderung.

Die aktuelle Richtlinie ermöglicht ein breites Spektrum an förderfähigen Investitionsvorhaben. Dazu zählen Bau-, Ausbau- und Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen, die Entwicklung und Gestaltung von Verknüpfungsstellen inkl. Empfangsgebäuden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder auch die Förderung von Bike & Ride (B+R) und Park and Ride (P+R) sowie den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV), um nur einige zu nennen.

Weitere Informationen

Verfahren

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr ist beim Landesamt für Bauen und Verkehr zu beantragen und kann in folgende vier Abschnitte unterteilt werden:

1. Anmeldung
Fördermaßnahmen sind bis 30.06. des Jahres, das der Fördermaßnahme vorausgeht, anzumelden. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen. Alternativ kann ein Antrag gestellt werden.

Nähere Informationen sind im Anmeldungsformular zu finden, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen hervorgehen.

Die Anmeldungen werden durch das LBV geprüft und, sofern als zuwendungsfähig erkannt, in den Entwurf des Jahresprogramms der ÖPNV-Investitionen aufgenommen, welches dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zur Bestätigung übergeben wird. Über die endgültige Einordnung von Maßnahmen in das Jahresprogramm für den ÖPNV entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium.

2. Antragstellung
Die Antragstellung ist für die Förderung Voraussetzung. Sofern nicht im Rahmen der Anmeldung erfolgt, sollte der Antragstellung ein Antragsgespräch mit dem LBV vorausgehen.

Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen, das Angaben zu den notwendigen Stellungnahmen, Plänen und weiteren Unterlagen enthält.

Beträgt die beantragte Zuwendung für Bauleistungen mehr als 1,5 Million Euro, so sind dem Antrag auch Unterlagen für die baufachliche Prüfung beizufügen.

3. Mittelanforderung
Die Mittelanforderung hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Informationen beizufügen wie zum Beispiel Unterlagen zu Ausschreibungen, Verträgen, Rechnungen usw.

4. Verwendungsnachweis
Je nach Projektfortschritt ist der Bewilligungsbehörde ein Zwischen- oder Abschlussverwendungsnachweis schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars vorzulegen. Dem Abschlussverwendungsnachweis sind weitere Unterlagen beizulegen wie zum Beispiel (Original-)Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge usw.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr ist beim Landesamt für Bauen und Verkehr zu beantragen und kann in folgende vier Abschnitte unterteilt werden:

1. Anmeldung
Fördermaßnahmen sind bis 30.06. des Jahres, das der Fördermaßnahme vorausgeht, anzumelden. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen. Alternativ kann ein Antrag gestellt werden.

Nähere Informationen sind im Anmeldungsformular zu finden, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen hervorgehen.

Die Anmeldungen werden durch das LBV geprüft und, sofern als zuwendungsfähig erkannt, in den Entwurf des Jahresprogramms der ÖPNV-Investitionen aufgenommen, welches dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zur Bestätigung übergeben wird. Über die endgültige Einordnung von Maßnahmen in das Jahresprogramm für den ÖPNV entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium.

2. Antragstellung
Die Antragstellung ist für die Förderung Voraussetzung. Sofern nicht im Rahmen der Anmeldung erfolgt, sollte der Antragstellung ein Antragsgespräch mit dem LBV vorausgehen.

Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen, das Angaben zu den notwendigen Stellungnahmen, Plänen und weiteren Unterlagen enthält.

Beträgt die beantragte Zuwendung für Bauleistungen mehr als 1,5 Million Euro, so sind dem Antrag auch Unterlagen für die baufachliche Prüfung beizufügen.

3. Mittelanforderung
Die Mittelanforderung hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Informationen beizufügen wie zum Beispiel Unterlagen zu Ausschreibungen, Verträgen, Rechnungen usw.

4. Verwendungsnachweis
Je nach Projektfortschritt ist der Bewilligungsbehörde ein Zwischen- oder Abschlussverwendungsnachweis schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars vorzulegen. Dem Abschlussverwendungsnachweis sind weitere Unterlagen beizulegen wie zum Beispiel (Original-)Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge usw.

Zuständigkeit

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest) vom 17. Januar 2025 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 6 vom 05.02.2025).

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest) vom 17. Januar 2025 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 6 vom 05.02.2025).