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E-Rechnung

Sicherer Zahlungsverkehr mit dem LBV: Hinweise für unsere Zahlungspartner

Sie haben einen gebührenpflichtigen Bescheid vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) erhalten oder müssen dem LBV gegenüber Rechnungen begleichen?

Ab Oktober 2025 ist die Überprüfung des Zahlungsempfängers - Verification of Payee - verpflichtend. Diese Pflicht als Teil der EU-Verordnung 2024/886 über Sofortzahlungen zielt darauf ab, Fehler und Betrug bei Überweisungen zu unterbinden, indem sichergestellt wird, dass der Name des Empfängers mit den hinterlegten Bankdaten übereinstimmt.

Deshalb überprüfen Sie bitte, dass Sie bei Ihren Zahlungen an das LBV die korrekte Bezeichnung der Bankverbindung aufführen.

Diese lautet:

    • Kontoinhaber: Landeshauptkasse Brandenburg
    • IBAN DE02300500007110401515  
    • BIC-Swift: WELADEDDXXX
    • Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

Sie haben einen gebührenpflichtigen Bescheid vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) erhalten oder müssen dem LBV gegenüber Rechnungen begleichen?

Ab Oktober 2025 ist die Überprüfung des Zahlungsempfängers - Verification of Payee - verpflichtend. Diese Pflicht als Teil der EU-Verordnung 2024/886 über Sofortzahlungen zielt darauf ab, Fehler und Betrug bei Überweisungen zu unterbinden, indem sichergestellt wird, dass der Name des Empfängers mit den hinterlegten Bankdaten übereinstimmt.

Deshalb überprüfen Sie bitte, dass Sie bei Ihren Zahlungen an das LBV die korrekte Bezeichnung der Bankverbindung aufführen.

Diese lautet:

    • Kontoinhaber: Landeshauptkasse Brandenburg
    • IBAN DE02300500007110401515  
    • BIC-Swift: WELADEDDXXX
    • Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

Mit der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sind europaweit die verpflichtenden Rahmenbedingungen für die Einreichung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen geschaffen worden.

Die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie im Land Brandenburg sind in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt.

E-Rechnungen können seit dem 01. April 2020 über die Online-Zugangs-Gesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Landes Brandenburg von Rechnungsstellenden und Rechnungssendenden eingereicht werden. Dazu registrieren Sie sich auf der OZG-RE, welche über die Adresse: https://xrechnung-bdr.de erreichbar ist.

Für die Einreichung einer E-Rechnung beim Landesamt für Bauen und Verkehr ist folgende Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) zu verwenden:

  • 12-121096894453782-21

Die E-Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Leitweg-ID
  • Bankverbindungsdaten
  • Zahlungsbedingungen
  • E-Mail-Adresse der Rechnungsstellenden

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

    • DE343676903

Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.

Mit der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sind europaweit die verpflichtenden Rahmenbedingungen für die Einreichung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen geschaffen worden.

Die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie im Land Brandenburg sind in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt.

E-Rechnungen können seit dem 01. April 2020 über die Online-Zugangs-Gesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Landes Brandenburg von Rechnungsstellenden und Rechnungssendenden eingereicht werden. Dazu registrieren Sie sich auf der OZG-RE, welche über die Adresse: https://xrechnung-bdr.de erreichbar ist.

Für die Einreichung einer E-Rechnung beim Landesamt für Bauen und Verkehr ist folgende Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) zu verwenden:

  • 12-121096894453782-21

Die E-Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Leitweg-ID
  • Bankverbindungsdaten
  • Zahlungsbedingungen
  • E-Mail-Adresse der Rechnungsstellenden

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

    • DE343676903

Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.