Zuweisungen für PlusBusse
Um den in § 2 ÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg) formulierten Zielen und Grundsätzen zur Steigerung von Leistung und Attraktivität des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren PlusBus-Verkehre im Land Brandenburg etabliert. Diese Verkehre müssen gesonderte Kriterien erfüllen, um nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Zuweisungen für die Durchführung dieser Verkehre zu erhalten (VVPlusBus).
Der Antrag ist beim LBV zu stellen.
Um den in § 2 ÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg) formulierten Zielen und Grundsätzen zur Steigerung von Leistung und Attraktivität des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren PlusBus-Verkehre im Land Brandenburg etabliert. Diese Verkehre müssen gesonderte Kriterien erfüllen, um nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Zuweisungen für die Durchführung dieser Verkehre zu erhalten (VVPlusBus).
Der Antrag ist beim LBV zu stellen.
