Zuweisungen nach ÖPNV-Gesetz
Gemäß § 10 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträger vom Land Brandenburg jährlich 98 Millionen Euro (2020-2022) als zweckgebundene Zuweisung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Ausgabenverantwortung nach § 3 ÖPNVG. Das LBV ist für die Berechnung und Zuweisung der finanziellen Mittel des Bundes und des Landes zuständig.
Zuweisungen nach ÖPNV-Gesetz
Gemäß § 10 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträger vom Land Brandenburg jährlich 98 Millionen Euro (2020-2022) als zweckgebundene Zuweisung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Ausgabenverantwortung nach § 3 ÖPNVG. Das LBV ist für die Berechnung und Zuweisung der finanziellen Mittel des Bundes und des Landes zuständig.
