Schienengüterinfrastruktur
Aufgrund knapper Haushaltsmittel hat das Land Brandenburg die Förderung der Schienengüterinfrastruktur eingestellt. Künftig zur Verfügung stehende Haushaltsmittel dürfen ausschließlich zur Ausfinanzierung bereits bestehender Zuwendungsbescheide nach der Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) verwendet werden. Eine Bewilligung neuer Fördermaßnahmen ist somit nicht mehr möglich.
Aufgrund knapper Haushaltsmittel hat das Land Brandenburg die Förderung der Schienengüterinfrastruktur eingestellt. Künftig zur Verfügung stehende Haushaltsmittel dürfen ausschließlich zur Ausfinanzierung bereits bestehender Zuwendungsbescheide nach der Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) verwendet werden. Eine Bewilligung neuer Fördermaßnahmen ist somit nicht mehr möglich.
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Aufgrund knapper Haushaltsmittel hat das Land Brandenburg die Förderung der Schienengüterinfrastruktur eingestellt.
Änderungsanträge für bereits bestehende Zuwendungsbescheide sollen möglichst, Anlagen immer in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse LBV-OEPNV-Foerderung@LBV.Brandenburg.de gesendet werden, da diese grundsätzlich nur noch elektronisch bearbeitet werden. Mittelanforderungen sind hingegen noch schriftlich im Original vorzulegen. Zwischen- und Verwendungsnachweise sollten auch elektronisch vorgelegt werden.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) behält sich vor, Papierakten, insbesondere bei Maßnahmen mit baufachlicher Prüfung, nachzufordern.
Aufgrund knapper Haushaltsmittel hat das Land Brandenburg die Förderung der Schienengüterinfrastruktur eingestellt.
Änderungsanträge für bereits bestehende Zuwendungsbescheide sollen möglichst, Anlagen immer in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse LBV-OEPNV-Foerderung@LBV.Brandenburg.de gesendet werden, da diese grundsätzlich nur noch elektronisch bearbeitet werden. Mittelanforderungen sind hingegen noch schriftlich im Original vorzulegen. Zwischen- und Verwendungsnachweise sollten auch elektronisch vorgelegt werden.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) behält sich vor, Papierakten, insbesondere bei Maßnahmen mit baufachlicher Prüfung, nachzufordern.
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Weitere Informationen
Verfahren
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur und kann in folgende vier Abschnitte unterteilt werden:
1. Anmeldung
Die Fördermaßnahmen sind bis 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme anzumelden. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen.
Die Anmeldungen werden durch das LBV geprüft und, sofern als zuwendungsfähig erkannt, in den Entwurf des mittelfristigen Programms der ÖPNV-Investitionen aufgenommen, welches dem MIL zur Bestätigung übergeben wird. Über die endgültige Einordnung von Maßnahmen in das Jahresprogramm entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium. Nähere Informationen sind im Anmeldungsformular zu finden, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen hervorgehen.
2. Antragstellung
Sofern nicht im Rahmen der Anmeldung erfolgt, sollte der Antragstellung ein Antragsgespräch mit dem LBV vorausgehen.
Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen, das Angaben zu den notwendigen Stellungnahmen, Plänen und weiteren Unterlagen enthält. Beträgt die beantragte Zuwendung für Bauleistungen mehr als 1,5 Million Euro, so sind dem Antrag auch Unterlagen für die baufachliche Prüfung beizufügen.
3. Mittelanforderung
Die Mittelanforderung hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Informationen beizufügen wie zum Beispiel Unterlagen zu Ausschreibungen, Verträgen, Rechnungen usw.
4. Verwendungsnachweis
Je nach Projektfortschritt ist der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind weitere Unterlagen beizulegen wie zum Beispiel (Original-)Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge usw.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur und kann in folgende vier Abschnitte unterteilt werden:
1. Anmeldung
Die Fördermaßnahmen sind bis 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme anzumelden. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen.
Die Anmeldungen werden durch das LBV geprüft und, sofern als zuwendungsfähig erkannt, in den Entwurf des mittelfristigen Programms der ÖPNV-Investitionen aufgenommen, welches dem MIL zur Bestätigung übergeben wird. Über die endgültige Einordnung von Maßnahmen in das Jahresprogramm entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium. Nähere Informationen sind im Anmeldungsformular zu finden, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen hervorgehen.
2. Antragstellung
Sofern nicht im Rahmen der Anmeldung erfolgt, sollte der Antragstellung ein Antragsgespräch mit dem LBV vorausgehen.
Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen, das Angaben zu den notwendigen Stellungnahmen, Plänen und weiteren Unterlagen enthält. Beträgt die beantragte Zuwendung für Bauleistungen mehr als 1,5 Million Euro, so sind dem Antrag auch Unterlagen für die baufachliche Prüfung beizufügen.
3. Mittelanforderung
Die Mittelanforderung hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Informationen beizufügen wie zum Beispiel Unterlagen zu Ausschreibungen, Verträgen, Rechnungen usw.
4. Verwendungsnachweis
Je nach Projektfortschritt ist der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind weitere Unterlagen beizulegen wie zum Beispiel (Original-)Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge usw.
Zuständigkeit
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (RiLi SGV-Invest) vom 31.01.2025 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 8 vom 19.02.2025).
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (RiLi SGV-Invest) vom 31.01.2025 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 8 vom 19.02.2025).
