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Schienengüterinfrastruktur

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Das Land Brandenburg fördert die Schienengüterinfrastruktur. Ziel ist die bessere Erschließung von Logistikzentren zur Stärkung des intermodalen Gütertransports. Dabei stehen Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger im Vordergrund. Die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) ist befristet bis zum 31. Dezember 2028.

Das Land Brandenburg fördert die Schienengüterinfrastruktur. Ziel ist die bessere Erschließung von Logistikzentren zur Stärkung des intermodalen Gütertransports. Dabei stehen Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger im Vordergrund. Die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) ist befristet bis zum 31. Dezember 2028.

Weitere Informationen

Verfahren

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur und kann in folgende vier Abschnitte unterteilt werden:

1.    Anmeldung
Die Fördermaßnahmen sind bis 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme anzumelden. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen.

Die Anmeldungen werden durch das LBV geprüft und, sofern als zuwendungsfähig erkannt, in den Entwurf des mittelfristigen Programms der ÖPNV-Investitionen aufgenommen, welches dem MIL zur Bestätigung übergeben wird. Über die endgültige Einordnung von Maßnahmen in das Jahresprogramm entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium. Nähere Informationen sind im Anmeldungsformular zu finden, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen hervorgehen.
 
2.    Antragstellung
Sofern nicht im Rahmen der Anmeldung erfolgt, sollte der Antragstellung ein Antragsgespräch mit dem LBV vorausgehen.

Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen, das Angaben zu den notwendigen Stellungnahmen, Plänen und weiteren Unterlagen enthält. Beträgt die beantragte Zuwendung  für Bauleistungen mehr als 1,5 Million Euro, so sind dem Antrag auch Unterlagen für die baufachliche Prüfung beizufügen.
 
3.    Mittelanforderung
Die Mittelanforderung hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Informationen beizufügen wie zum Beispiel Unterlagen zu Ausschreibungen, Verträgen, Rechnungen usw.
 
4.    Verwendungsnachweis
Je nach Projektfortschritt ist der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind weitere Unterlagen beizulegen wie zum Beispiel (Original-)Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge usw.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur und kann in folgende vier Abschnitte unterteilt werden:

1.    Anmeldung
Die Fördermaßnahmen sind bis 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme anzumelden. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen.

Die Anmeldungen werden durch das LBV geprüft und, sofern als zuwendungsfähig erkannt, in den Entwurf des mittelfristigen Programms der ÖPNV-Investitionen aufgenommen, welches dem MIL zur Bestätigung übergeben wird. Über die endgültige Einordnung von Maßnahmen in das Jahresprogramm entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium. Nähere Informationen sind im Anmeldungsformular zu finden, aus dem auch die vorzulegenden Unterlagen hervorgehen.
 
2.    Antragstellung
Sofern nicht im Rahmen der Anmeldung erfolgt, sollte der Antragstellung ein Antragsgespräch mit dem LBV vorausgehen.

Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen, das Angaben zu den notwendigen Stellungnahmen, Plänen und weiteren Unterlagen enthält. Beträgt die beantragte Zuwendung  für Bauleistungen mehr als 1,5 Million Euro, so sind dem Antrag auch Unterlagen für die baufachliche Prüfung beizufügen.
 
3.    Mittelanforderung
Die Mittelanforderung hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Informationen beizufügen wie zum Beispiel Unterlagen zu Ausschreibungen, Verträgen, Rechnungen usw.
 
4.    Verwendungsnachweis
Je nach Projektfortschritt ist der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars vorzulegen. Dem Verwendungsnachweis sind weitere Unterlagen beizulegen wie zum Beispiel (Original-)Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge usw.

Zuständigkeit

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (RiLi SGV-Invest) vom 31.01.2025 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 8 vom 19.02.2025).

Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur gemäß Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (RiLi SGV-Invest) vom 31.01.2025 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 8 vom 19.02.2025).