Genehmigungen im nationalen Linienverkehr
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Linienverkehr gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Personennahverkehr und Personenfernverkehr, Sonderformen, wie Berufsfahrten, Schülerfahrten, Marktfahrten usw. und Linienbedarfsverkehr. Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Linienverkehr gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Personennahverkehr und Personenfernverkehr, Sonderformen, wie Berufsfahrten, Schülerfahrten, Marktfahrten usw. und Linienbedarfsverkehr. Linienverkehre sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden nur auf Antrag erteilt. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
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Rechtsgrundlagen sind das Personenbeförderungsgesetz als Bundesgesetz und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft. Näheres regelt im Land Brandenburg die Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV).
Rechtsgrundlagen sind das Personenbeförderungsgesetz als Bundesgesetz und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft. Näheres regelt im Land Brandenburg die Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV).
Weitere Informationen zur Antragstellung
Die Anträge inkl. der erforderlichen Unterlagen sollen grundsätzlich digital eingereicht werden.
Das ausgefüllte Antragsformular kann durch Verwendung des Buttons „Daten absenden“ auf der jeweils letzten Seite direkt beim LBV eingereicht werden. Hierbei kann auch eine bestimmte Anzahl an zuvor hochgeladenen Antragsanlagen mit übermittelt werden.
Alternativ kann das Antragsformular auch über den Button „Drucken“ auf der jeweils letzten Seite lokal als pdf-Datei gespeichert und im Nachgang als Anhang per E-Mail (mit weiteren Antragsanlagen) an die folgende E-Mail-Adresse übersendet werden:
Für Rückfragen zur Antragstellung und anderen Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Die Anträge inkl. der erforderlichen Unterlagen sollen grundsätzlich digital eingereicht werden.
Das ausgefüllte Antragsformular kann durch Verwendung des Buttons „Daten absenden“ auf der jeweils letzten Seite direkt beim LBV eingereicht werden. Hierbei kann auch eine bestimmte Anzahl an zuvor hochgeladenen Antragsanlagen mit übermittelt werden.
Alternativ kann das Antragsformular auch über den Button „Drucken“ auf der jeweils letzten Seite lokal als pdf-Datei gespeichert und im Nachgang als Anhang per E-Mail (mit weiteren Antragsanlagen) an die folgende E-Mail-Adresse übersendet werden:
Für Rückfragen zur Antragstellung und anderen Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Hinweis zur einstweiligen Erlaubnis (EE) nach § 20 Personenbeförderungsgesetz für die Einrichtung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen ( §§ 42, 43, 44 PBefG)
I. Zweck / rechtlicher Hintergrund:
- Die einstweilige Erlaubnis ist keine Genehmigung, steht ihr in den Wirkungen aber gleich; sie begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung
- hat eine Laufzeit von maximal 6 Monaten und kann jederzeit widerrufen werden
- für die Erteilung müssen die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 oder Abs. 1a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nachgewiesen werden (wenn Unternehmen bereits im Besitz einer einschlägigen Genehmigung nach dem PBefG ist, gilt der Nachweis im Regelfall als erbracht)
- anzuwenden, u. a. zur Befriedigung eines kurzfristigen Bedarfs oder zur Überbrückung, wenn eine begehrte Genehmigung noch nicht wirksam erteilt ist
- Bevor z.B. im Rahmen von Veranstaltungen die Einrichtung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen per einstweiliger Erlaubnis beantragt wird, sollte überprüft werden, ob dieser Verkehr auf Linienwegen bereits bestehender Linien erfolgt und das erhöhte Verkehrsbedürfnis stattdessen mit einer entsprechenden Taktverdichtung gewährleistet werden könnte. Dies stellt zumeist eine reine Fahrplanänderung dar (Fahrplanänderung nach § 40 Abs. 2 S. 2 PBefG aus besonderem Anlass für nicht länger als 1 Monat), womit im Regelfall der Tatbestand einer wesentlichen Änderung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG nicht erfüllt ist.
II. Verfahren
- Antrag kann formlos (= ohne Antragsformular) gestellt werden
- Übersendung grundsätzlich per Mail
- E-Mail: LBV-PV@LBV.Brandenburg.de
- mindestens 3 Wochen vor Aufnahme des Verkehrs
- Übersendung grundsätzlich per Mail
- formloser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Unternehmensangaben (Name, Geschäftsführer:in, Anschrift, Verkehrsleiter:in)
- für welche Form des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 oder 44 PBefG)
- ggf. Linienname
- Zeitraum
- Grund
- ggf. Auftraggeber
- Art/Größe sowie Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge -> für Anzahl der mitzuführenden Ausfertigungen
- ggf. eingesetztes Nachunternehmen (= Subunternehmen)
- ggf. bei Verkehr nach § 43 PBefG Verzicht nach § 45 Abs. 3 S. 1 PBefG beantragen und begründen
- folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Fahrplan bzw. Bediengebiet und Bedienzeiten
- Linienskizze mit eingezeichneten (virtuellen) Haltestellen
- Angaben zum Beförderungsentgelt
- bei Unternehmen, die über keine vom Land Brandenburg ausgestellte einschlägige Genehmigung nach dem PBefG verfügen: Kopie einer von anderer Genehmigungsbehörde ausgestellten Genehmigungsurkunde
(Stand 09.01.2025)
I. Zweck / rechtlicher Hintergrund:
- Die einstweilige Erlaubnis ist keine Genehmigung, steht ihr in den Wirkungen aber gleich; sie begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung
- hat eine Laufzeit von maximal 6 Monaten und kann jederzeit widerrufen werden
- für die Erteilung müssen die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 oder Abs. 1a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nachgewiesen werden (wenn Unternehmen bereits im Besitz einer einschlägigen Genehmigung nach dem PBefG ist, gilt der Nachweis im Regelfall als erbracht)
- anzuwenden, u. a. zur Befriedigung eines kurzfristigen Bedarfs oder zur Überbrückung, wenn eine begehrte Genehmigung noch nicht wirksam erteilt ist
- Bevor z.B. im Rahmen von Veranstaltungen die Einrichtung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen per einstweiliger Erlaubnis beantragt wird, sollte überprüft werden, ob dieser Verkehr auf Linienwegen bereits bestehender Linien erfolgt und das erhöhte Verkehrsbedürfnis stattdessen mit einer entsprechenden Taktverdichtung gewährleistet werden könnte. Dies stellt zumeist eine reine Fahrplanänderung dar (Fahrplanänderung nach § 40 Abs. 2 S. 2 PBefG aus besonderem Anlass für nicht länger als 1 Monat), womit im Regelfall der Tatbestand einer wesentlichen Änderung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG nicht erfüllt ist.
II. Verfahren
- Antrag kann formlos (= ohne Antragsformular) gestellt werden
- Übersendung grundsätzlich per Mail
- E-Mail: LBV-PV@LBV.Brandenburg.de
- mindestens 3 Wochen vor Aufnahme des Verkehrs
- Übersendung grundsätzlich per Mail
- formloser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Unternehmensangaben (Name, Geschäftsführer:in, Anschrift, Verkehrsleiter:in)
- für welche Form des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 oder 44 PBefG)
- ggf. Linienname
- Zeitraum
- Grund
- ggf. Auftraggeber
- Art/Größe sowie Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge -> für Anzahl der mitzuführenden Ausfertigungen
- ggf. eingesetztes Nachunternehmen (= Subunternehmen)
- ggf. bei Verkehr nach § 43 PBefG Verzicht nach § 45 Abs. 3 S. 1 PBefG beantragen und begründen
- folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Fahrplan bzw. Bediengebiet und Bedienzeiten
- Linienskizze mit eingezeichneten (virtuellen) Haltestellen
- Angaben zum Beförderungsentgelt
- bei Unternehmen, die über keine vom Land Brandenburg ausgestellte einschlägige Genehmigung nach dem PBefG verfügen: Kopie einer von anderer Genehmigungsbehörde ausgestellten Genehmigungsurkunde
(Stand 09.01.2025)
Kontaktdaten der örtlich zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c der VO (EG) Nr. 1370/2007
Stadt Brandenburg an der Havel
FB II Finanzen und Wirtschaft, Amt für Beteiligungen
14770 Brandenburg an der Havel, Neuendorfer Str. 90
georg.schulz@stadt-brandenburg.de
Tel.: 03381 / 582402
Stadt Cottbus
Beteiligungsmanagement/AT ÖPNV
03046 Cottbus, Neumarkt 5
Ronny.Petsch@Cottbus.de
Tel.: 0355 / 6122826
Stadt Frankfurt (Oder)
Dezernat II - Prozesssteuerung
15234 Frankfurt (Oder), Goepelstr. 38
Kerstin.Moeller@frankfurt-oder.de
Tel.: 0335 / 5526144
Stadt Potsdam
Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79-81
oepnv@rathaus.potsdam.de
Tel.: 0331 / 2892501
Landkreis Barnim
Amt für Strukturentwicklung, SG ÖPNV
16225 Eberswalde, Am Markt 1
oepnv@kvbarnim.de
Tel.: 03334 / 2141858
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
15907 Lübben (Spreewald), Weinbergstraße 30
Christian.Jank@dahme-spreewald.de
Tel.: 03546 / 202405
Landkreis Elbe-Elster
Stabsstelle Controlling
04916 Herzberg/Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2
beatrice.peschel@lkee.de
Tel.: 03535 / 462672
Landkreis Havelland
Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaft, SG Beteiligungen/ÖPNV
14712 Rathenow, Platz der Freiheit 1
jan.nickelsen@havelland.de
Tel.: 03385 / 5511324
Landkreis Märkisch-Oderland
Wirtschaftsamt
15306 Seelow, Puschkinplatz 1
patric_schwarz@landkreismol.de
Tel.: 03346 / 850-7610
Landkreis Oberhavel
Dezernat I - Bauen, Wirtschaft und Verkehr
16515 Oranienburg, Adolf-Dechert-Str. 1
oepnv@oberhavel.de
Tel.: 03301 / 6013644
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Straßenverkehrsamt
01968 Senftenberg, Dubinaweg 1
personenverkehr@osl-online.de
Tel.: 03541 8703270
Landkreis Oder-Spree
Amt 20, SB ÖPNV
15848 Beeskow, Breitscheidstr. 7
Tim.Jurrmann@landkreis-oder-spree.de
Tel.: 03366 / 351806
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bauamt, SG Kreisplanung und Kreisstraßen
16816 Neuruppin, Virchowstr. 14-16
mobilitaet@opr.de
Tel.: 03391 / 6881113
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Schülerbeförderung und Verkehrsmanagement
14806 Bad Belzig, Niemöllerstr. 1
oepnv@potsdam-mittelmark.de
Tel.: 03327 / 739246
Landkreis Prignitz
Straßenverkehrsamt, SG Abfallwirtschaft/ÖPNV
19348 Perleberg, Berliner Str. 49
oepnv@lkprignitz.de
Tel.: 03876 / 713704
Landkreis Spree-Neiße
Dezernat II, Zentrales Controlling
03149 Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Str. 1
z.controlling@lkspn.de
u.kneiss-z.controlling@lkspn.de
c.schubert-z.controlling@lkspn.de
Tel.: 03562 / 98610211
Landkreis Teltow-Fläming
Wirtschaftsförderungsamt
14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2
Gudrun.Schade@teltow-fläming.de
Tel.: 03371 / 6081082
Landkreis Uckermark
Beteiligungsmanagement
17291 Prenzlau, Karl-Marx-Str. 1
aileen.bluhm@uckermark.de
Madlen.Netzel@uckermark.de
Tel.: 03984 / 702220
Stadt Lauchhammer
Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit
Frau Köhler
wf@lauchhammer.de
03574 / 488484
Stadt Brandenburg an der Havel
FB II Finanzen und Wirtschaft, Amt für Beteiligungen
14770 Brandenburg an der Havel, Neuendorfer Str. 90
georg.schulz@stadt-brandenburg.de
Tel.: 03381 / 582402
Stadt Cottbus
Beteiligungsmanagement/AT ÖPNV
03046 Cottbus, Neumarkt 5
Ronny.Petsch@Cottbus.de
Tel.: 0355 / 6122826
Stadt Frankfurt (Oder)
Dezernat II - Prozesssteuerung
15234 Frankfurt (Oder), Goepelstr. 38
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Tel.: 0335 / 5526144
Stadt Potsdam
Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79-81
oepnv@rathaus.potsdam.de
Tel.: 0331 / 2892501
Landkreis Barnim
Amt für Strukturentwicklung, SG ÖPNV
16225 Eberswalde, Am Markt 1
oepnv@kvbarnim.de
Tel.: 03334 / 2141858
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
15907 Lübben (Spreewald), Weinbergstraße 30
Christian.Jank@dahme-spreewald.de
Tel.: 03546 / 202405
Landkreis Elbe-Elster
Stabsstelle Controlling
04916 Herzberg/Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2
beatrice.peschel@lkee.de
Tel.: 03535 / 462672
Landkreis Havelland
Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaft, SG Beteiligungen/ÖPNV
14712 Rathenow, Platz der Freiheit 1
jan.nickelsen@havelland.de
Tel.: 03385 / 5511324
Landkreis Märkisch-Oderland
Wirtschaftsamt
15306 Seelow, Puschkinplatz 1
patric_schwarz@landkreismol.de
Tel.: 03346 / 850-7610
Landkreis Oberhavel
Dezernat I - Bauen, Wirtschaft und Verkehr
16515 Oranienburg, Adolf-Dechert-Str. 1
oepnv@oberhavel.de
Tel.: 03301 / 6013644
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Straßenverkehrsamt
01968 Senftenberg, Dubinaweg 1
personenverkehr@osl-online.de
Tel.: 03541 8703270
Landkreis Oder-Spree
Amt 20, SB ÖPNV
15848 Beeskow, Breitscheidstr. 7
Tim.Jurrmann@landkreis-oder-spree.de
Tel.: 03366 / 351806
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bauamt, SG Kreisplanung und Kreisstraßen
16816 Neuruppin, Virchowstr. 14-16
mobilitaet@opr.de
Tel.: 03391 / 6881113
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Schülerbeförderung und Verkehrsmanagement
14806 Bad Belzig, Niemöllerstr. 1
oepnv@potsdam-mittelmark.de
Tel.: 03327 / 739246
Landkreis Prignitz
Straßenverkehrsamt, SG Abfallwirtschaft/ÖPNV
19348 Perleberg, Berliner Str. 49
oepnv@lkprignitz.de
Tel.: 03876 / 713704
Landkreis Spree-Neiße
Dezernat II, Zentrales Controlling
03149 Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Str. 1
z.controlling@lkspn.de
u.kneiss-z.controlling@lkspn.de
c.schubert-z.controlling@lkspn.de
Tel.: 03562 / 98610211
Landkreis Teltow-Fläming
Wirtschaftsförderungsamt
14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2
Gudrun.Schade@teltow-fläming.de
Tel.: 03371 / 6081082
Landkreis Uckermark
Beteiligungsmanagement
17291 Prenzlau, Karl-Marx-Str. 1
aileen.bluhm@uckermark.de
Madlen.Netzel@uckermark.de
Tel.: 03984 / 702220
Stadt Lauchhammer
Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit
Frau Köhler
wf@lauchhammer.de
03574 / 488484
