Aufgaben und Ziele
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) bietet in allen vier Abteilungen einen kompetenten Service für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Fachverwaltungen. Mit unseren Aufgaben leisten wir einen wichtigen Beitrag zur kundenfreundlichen und rechtsstaatlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens. In allen Abteilungen des LBV arbeiten Spezialistinnen und Spezialisten, die mit großem Engagement und Kreativität an der Entwicklung unseres Landes mitwirken. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung sind wir gut aufgestellt. Wir arbeiten daran, noch mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten sowie interne Abläufe effizienter zu gestalten.
Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Aufgabenerfüllung des LBV sind kompetente, motivierte, zukunftsorientierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn Zufriedenheit und Motivation unserer Beschäftigten liegen uns sehr am Herzen. Es steht eine umfangreiche Auswahl an Personalentwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, die jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten in ihrer bzw. seiner individuellen Entwicklung fördert. Dazu gehören neben Fortbildung für alle auch das Onboarding neuer Beschäftigter und der Wissenstransfer von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu den Nachwuchskräften. Unsere Führungskräfte lassen sich an Führungsgrundsätzen messen.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) bietet in allen vier Abteilungen einen kompetenten Service für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Fachverwaltungen. Mit unseren Aufgaben leisten wir einen wichtigen Beitrag zur kundenfreundlichen und rechtsstaatlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens. In allen Abteilungen des LBV arbeiten Spezialistinnen und Spezialisten, die mit großem Engagement und Kreativität an der Entwicklung unseres Landes mitwirken. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung sind wir gut aufgestellt. Wir arbeiten daran, noch mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten sowie interne Abläufe effizienter zu gestalten.
Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Aufgabenerfüllung des LBV sind kompetente, motivierte, zukunftsorientierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn Zufriedenheit und Motivation unserer Beschäftigten liegen uns sehr am Herzen. Es steht eine umfangreiche Auswahl an Personalentwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, die jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten in ihrer bzw. seiner individuellen Entwicklung fördert. Dazu gehören neben Fortbildung für alle auch das Onboarding neuer Beschäftigter und der Wissenstransfer von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu den Nachwuchskräften. Unsere Führungskräfte lassen sich an Führungsgrundsätzen messen.
Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben
In der Abteilung schaffen wir die Grundlagen für eine kundenorientierte Ausrichtung des gesamten Amtes und den Rahmen für eine reibungslose und moderne Facharbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren fünf Standorten.
In den klassischen zentralen Bereichen Personal, Haushalt, Innerer Dienst und Justiziariat mit der Bußgeldstelle nehmen wir Querschnittsaufgaben wahr. Bereits vor einigen Jahren haben wir die Aufgaben der Verwaltungsmodernisierung gemeinsam mit denen der Organisation, der Informationstechnik und der Öffentlichkeitsarbeit in einem Bereich gebündelt. Hier geht es vor allem darum, abteilungsübergreifend z.B. bei Zentralisierungs- und Umstrukturierungsprojekten tätig zu werden.
Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung in den kommenden Jahren sind wir gut aufgestellt. Hier geht es darum, unsere Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten, aber auch interne Abläufe effizienter zu gestalten.
In der Abteilung schaffen wir die Grundlagen für eine kundenorientierte Ausrichtung des gesamten Amtes und den Rahmen für eine reibungslose und moderne Facharbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren fünf Standorten.
In den klassischen zentralen Bereichen Personal, Haushalt, Innerer Dienst und Justiziariat mit der Bußgeldstelle nehmen wir Querschnittsaufgaben wahr. Bereits vor einigen Jahren haben wir die Aufgaben der Verwaltungsmodernisierung gemeinsam mit denen der Organisation, der Informationstechnik und der Öffentlichkeitsarbeit in einem Bereich gebündelt. Hier geht es vor allem darum, abteilungsübergreifend z.B. bei Zentralisierungs- und Umstrukturierungsprojekten tätig zu werden.
Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung in den kommenden Jahren sind wir gut aufgestellt. Hier geht es darum, unsere Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten, aber auch interne Abläufe effizienter zu gestalten.
Abteilung 2 - Verkehr
Der Verkehr auf unseren Straßen, Schienen und Wasserwegen ist ein komplexer und wichtiger Faktor, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten sowie für die Entwicklung des Landes Brandenburg. Wir übernehmen Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für öffentliche Bundes- und Landesstraßen und für spurgebundene Verkehre im Land Brandenburg. Wir erteilen Betriebs-, Verkehrs- und Tarifgenehmigungen für Verkehre auf der Straße, der Schiene und dem Wasser. Unsere Fachleute bearbeiten u. a. Betriebsgenehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, den Linien- und Reisebusverkehr bis hin zu Genehmigungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen. Bei den Straßenausbaubeiträgen sorgen wir dafür, dass das Land Brandenburg an Stelle der Straßenanlieger vollumfänglich für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommt.
Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenso für die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und -ingenieure und Sachverständigen im Kfz-Wesen, Fahrlehrerprüfungen, für Ausnahmegenehmigungen von Bau- und Betriebsvorschriften, von Überschreitungen zulässiger Abmaße an Fahrzeugen sowie für schifffahrtsrechtliche Angelegenheiten verantwortlich.
Darüber hinaus prüfen und bewilligen wir Fördermittel für Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und für die Schienengüterinfrastruktur (SGV). Wir bewilligen Zuweisungen für konsumtive und investive Ausgaben in den kommunalen übrigen ÖPNV. Neu hinzu kam der ÖPNV-Rettungsschirm. Die dabei bewilligten Mittel trugen zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebotes während der Corona-Pandemie bei.
Der Verkehr auf unseren Straßen, Schienen und Wasserwegen ist ein komplexer und wichtiger Faktor, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten sowie für die Entwicklung des Landes Brandenburg. Wir übernehmen Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für öffentliche Bundes- und Landesstraßen und für spurgebundene Verkehre im Land Brandenburg. Wir erteilen Betriebs-, Verkehrs- und Tarifgenehmigungen für Verkehre auf der Straße, der Schiene und dem Wasser. Unsere Fachleute bearbeiten u. a. Betriebsgenehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, den Linien- und Reisebusverkehr bis hin zu Genehmigungen für nichtbundeseigene Eisenbahnen. Bei den Straßenausbaubeiträgen sorgen wir dafür, dass das Land Brandenburg an Stelle der Straßenanlieger vollumfänglich für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommt.
Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenso für die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und -ingenieure und Sachverständigen im Kfz-Wesen, Fahrlehrerprüfungen, für Ausnahmegenehmigungen von Bau- und Betriebsvorschriften, von Überschreitungen zulässiger Abmaße an Fahrzeugen sowie für schifffahrtsrechtliche Angelegenheiten verantwortlich.
Darüber hinaus prüfen und bewilligen wir Fördermittel für Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und für die Schienengüterinfrastruktur (SGV). Wir bewilligen Zuweisungen für konsumtive und investive Ausgaben in den kommunalen übrigen ÖPNV. Neu hinzu kam der ÖPNV-Rettungsschirm. Die dabei bewilligten Mittel trugen zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebotes während der Corona-Pandemie bei.
Abteilung 3 - Städtebau und Bautechnik
Brandenburgische Städte und Gemeinden unterliegen aufgrund des demografischen Wandels und der sich ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einem stetigen Anpassungsbedarf und städtebaulichen Veränderungsprozessen. Unsere zentrale Aufgabe ist es, sie dabei tatkräftig zu unterstützen, damit sie aus Krisen gestärkt hervorgehen. Wichtigstes Instrument sind die verschiedenen Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern. Im ländlichen Raum unterstützen ein Landesprogramm die Stadt- und Ortsentwicklung und ein Bund-Länder-Investitionspakt die Sanierung und den Ausbau von Sportstätten. Durch ein 2021 ausgereichtes Landesprogramm werden Planungen gefördert. Begleitet wird die Städtebauförderung durch Monitoring und Evaluierung.
Unsere Kolleginnen und Kollegen der Raumbeobachtung erarbeiten in großem Umfang analytische Grundlagen für die gemeinsame Landesplanung. Wir erfassen, analysieren und bewerten räumliche Entwicklungstrends und bilden diese in webbasierten räumlichen Informationssystemen ab.
Das Bautechnische Prüfamt ist u.a. Anerkennungsbehörde und zugleich Rechts- und Fachaufsicht für Prüfingenieurinnen und -ingenieure für Standsicherheit und Brandschutz. Außerdem erteilen unsere Kolleginnen und Kollegen Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für innovative Bauprodukte und -arten, welche im Land Brandenburg verwendet bzw. angewendet werden sollen.
Brandenburgische Städte und Gemeinden unterliegen aufgrund des demografischen Wandels und der sich ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einem stetigen Anpassungsbedarf und städtebaulichen Veränderungsprozessen. Unsere zentrale Aufgabe ist es, sie dabei tatkräftig zu unterstützen, damit sie aus Krisen gestärkt hervorgehen. Wichtigstes Instrument sind die verschiedenen Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern. Im ländlichen Raum unterstützen ein Landesprogramm die Stadt- und Ortsentwicklung und ein Bund-Länder-Investitionspakt die Sanierung und den Ausbau von Sportstätten. Durch ein 2021 ausgereichtes Landesprogramm werden Planungen gefördert. Begleitet wird die Städtebauförderung durch Monitoring und Evaluierung.
Unsere Kolleginnen und Kollegen der Raumbeobachtung erarbeiten in großem Umfang analytische Grundlagen für die gemeinsame Landesplanung. Wir erfassen, analysieren und bewerten räumliche Entwicklungstrends und bilden diese in webbasierten räumlichen Informationssystemen ab.
Das Bautechnische Prüfamt ist u.a. Anerkennungsbehörde und zugleich Rechts- und Fachaufsicht für Prüfingenieurinnen und -ingenieure für Standsicherheit und Brandschutz. Außerdem erteilen unsere Kolleginnen und Kollegen Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für innovative Bauprodukte und -arten, welche im Land Brandenburg verwendet bzw. angewendet werden sollen.
Abteilung 4 - Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) ist die Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg und hat, knapp zusammengefasst, die Aufgaben, fachplanerische Verwaltungsverfahren mit Bezug auf Flugplätze durchzuführen oder sich an ihnen zu beteiligen, Gefahren abzuwehren, die dem Flugbetrieb drohen oder die vom Flugbetrieb ausgehen können sowie darauf zu achten, dass am Luftverkehr nur zuverlässige Personen teilnehmen, sei es etwa im Cockpit eines Luftfahrzeugs oder auch als Bodenpersonal im Betrieb bestimmter Flugplätze.
Dazu sind bei der LuBB Spezialistinnen und Spezialisten der Luftfahrttechnik, des Ingenieurwesens und der Rechtswissenschaften tatkräftig im Einsatz. Wir kennen alle internationalen und nationalen Standards des Luftverkehrs und der Luftsicherheit und setzen diese gemeinsam mit Flugplatzbetreibern, Unternehmen, Luftfahrerinnen und Luftfahrern, sowie in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden um. Für die luftverkehrliche Fachplanung benötigen die Kolleginnen und Kollegen einerseits fundierte Kenntnisse über alle technischen Standards von Flugplätzen. Andererseits fordert die luftverkehrliche Fachplanung eine gründliche Auseinandersetzung mit Umwelt- und Naturschutzfragen sowie mit den Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch Fluglärm und andere Emissionen. Auch für diese Zusammenhänge bringen die Bediensteten der LuBB breite und vertiefte Sachkenntnis mit.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) ist die Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg und hat, knapp zusammengefasst, die Aufgaben, fachplanerische Verwaltungsverfahren mit Bezug auf Flugplätze durchzuführen oder sich an ihnen zu beteiligen, Gefahren abzuwehren, die dem Flugbetrieb drohen oder die vom Flugbetrieb ausgehen können sowie darauf zu achten, dass am Luftverkehr nur zuverlässige Personen teilnehmen, sei es etwa im Cockpit eines Luftfahrzeugs oder auch als Bodenpersonal im Betrieb bestimmter Flugplätze.
Dazu sind bei der LuBB Spezialistinnen und Spezialisten der Luftfahrttechnik, des Ingenieurwesens und der Rechtswissenschaften tatkräftig im Einsatz. Wir kennen alle internationalen und nationalen Standards des Luftverkehrs und der Luftsicherheit und setzen diese gemeinsam mit Flugplatzbetreibern, Unternehmen, Luftfahrerinnen und Luftfahrern, sowie in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden um. Für die luftverkehrliche Fachplanung benötigen die Kolleginnen und Kollegen einerseits fundierte Kenntnisse über alle technischen Standards von Flugplätzen. Andererseits fordert die luftverkehrliche Fachplanung eine gründliche Auseinandersetzung mit Umwelt- und Naturschutzfragen sowie mit den Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch Fluglärm und andere Emissionen. Auch für diese Zusammenhänge bringen die Bediensteten der LuBB breite und vertiefte Sachkenntnis mit.
