Stellungnahmen als obere Verkehrsbehörde
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gibt als obere Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben ab, bei denen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben ist.
Schwerpunkte der Beurteilung der Vorhaben sind deren Vereinbarkeit mit den verkehrspolitischen Zielen des Landes sowie mit den Interessen des Landes an der Entwicklung der Bereiche Eisenbahn/Schienenpersonennahverkehr, übriger ÖPNV, schiffbare Landesgewässer (Landeswasserstraßen) und Häfen sowie ziviler Luftverkehr.
Die hier dargestellten Inhalte richten sich in erster Linie an kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Landratsämter, Regionale Planungsverbände, …), Behörden des Landes und des Bundes, Unternehmen sowie Planungsbüros, die im Auftrag der vorgenannten Behörden und Stellen handeln.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gibt als obere Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben ab, bei denen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben ist.
Schwerpunkte der Beurteilung der Vorhaben sind deren Vereinbarkeit mit den verkehrspolitischen Zielen des Landes sowie mit den Interessen des Landes an der Entwicklung der Bereiche Eisenbahn/Schienenpersonennahverkehr, übriger ÖPNV, schiffbare Landesgewässer (Landeswasserstraßen) und Häfen sowie ziviler Luftverkehr.
Die hier dargestellten Inhalte richten sich in erster Linie an kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Landratsämter, Regionale Planungsverbände, …), Behörden des Landes und des Bundes, Unternehmen sowie Planungsbüros, die im Auftrag der vorgenannten Behörden und Stellen handeln.
Zuständigkeiten allgemein
Das LBV erarbeitet Stellungnahmen zu folgenden Unterlagen:
- Landesentwicklungsplänen
- Regionalplänen
- Raumordnungsverfahren
- Kreisentwicklungsplänen, -konzeptionen
- Braunkohlen- und Sanierungsplänen
- Ausweisung von Naturschutz- und Wasserschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, forstlichen Rahmenplänen
- Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren
- Flächennutzungsplänen
- Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Sanierungssatzungen
- Bodenordnungsverfahren
- Satzungen nach § 34 BauGB
- Sonstige gemeindliche Planungen
Weiterhin ist zu beachten:
- Stellungnahmen zu Landesentwicklungsplänen werden außerdem durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) abgegeben.
- Planungsverfahren, bei denen Belange von Flughäfen betroffen sind, werden neben dem LBV auch durch das MIL bewertet.
- Belange der Straßenplanung und des Straßenbaus werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen wahrgenommen.
Das LBV erarbeitet Stellungnahmen zu folgenden Unterlagen:
- Landesentwicklungsplänen
- Regionalplänen
- Raumordnungsverfahren
- Kreisentwicklungsplänen, -konzeptionen
- Braunkohlen- und Sanierungsplänen
- Ausweisung von Naturschutz- und Wasserschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, forstlichen Rahmenplänen
- Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren
- Flächennutzungsplänen
- Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Sanierungssatzungen
- Bodenordnungsverfahren
- Satzungen nach § 34 BauGB
- Sonstige gemeindliche Planungen
Weiterhin ist zu beachten:
- Stellungnahmen zu Landesentwicklungsplänen werden außerdem durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) abgegeben.
- Planungsverfahren, bei denen Belange von Flughäfen betroffen sind, werden neben dem LBV auch durch das MIL bewertet.
- Belange der Straßenplanung und des Straßenbaus werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen wahrgenommen.
Verfahren
Das LBV wird als Träger öffentlicher Belange grundsätzlich nur auf Antrag, also mit Eingang eines Stellungnahmeersuchens tätig.
Einreichung der Unterlagen
Für die Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung bieten wir folgende Möglichkeiten an:
- Einreichung aller Unterlagen (Anschreiben, Planzeichnung, Begründung der Planung einschließlich Übersichtsplan) in Papierform auf dem Postweg.
- Einreichung des Anschreibens in Papierform und der anderen Unterlagen auf Datenträger (CD, DVD) auf dem Postweg.
- Übermittlung des gesamten Vorgangs per E-Mail (maximal 10 MB pro E-Mail)
- Dateiformate pdf-Datei, aktuelles Microsoft Word-Dokument (.docx-Datei)
- Übermittlung des gesamten Vorgangs auf dem Planungsportal DiPlanung | Beteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de)
Stellungnahme des LBV
Für die Übermittlung der Stellungnahme des LBV bestehen folgende Möglichkeiten:
- in Papierform auf dem Postweg und/oder
- per E-Mail
- Stellungnahme direkt auf dem Planungsportal DiPlanung | Beteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de)
Das LBV wird als Träger öffentlicher Belange grundsätzlich nur auf Antrag, also mit Eingang eines Stellungnahmeersuchens tätig.
Einreichung der Unterlagen
Für die Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung bieten wir folgende Möglichkeiten an:
- Einreichung aller Unterlagen (Anschreiben, Planzeichnung, Begründung der Planung einschließlich Übersichtsplan) in Papierform auf dem Postweg.
- Einreichung des Anschreibens in Papierform und der anderen Unterlagen auf Datenträger (CD, DVD) auf dem Postweg.
- Übermittlung des gesamten Vorgangs per E-Mail (maximal 10 MB pro E-Mail)
- Dateiformate pdf-Datei, aktuelles Microsoft Word-Dokument (.docx-Datei)
- Übermittlung des gesamten Vorgangs auf dem Planungsportal DiPlanung | Beteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de)
Stellungnahme des LBV
Für die Übermittlung der Stellungnahme des LBV bestehen folgende Möglichkeiten:
- in Papierform auf dem Postweg und/oder
- per E-Mail
- Stellungnahme direkt auf dem Planungsportal DiPlanung | Beteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de)
