Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
- Erschienen amAm 26.02.2026 ist im Bundesgesetzblatt das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes verkündet worden.
Mit den am 27.02.2026 in Kraft in Kraft getretenen Veränderungen werden in erster Linie Anpassungen an geändertes Unionsrecht (Mobilitätspaket I) vorgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nur noch eine Genehmigungsart für den gewerblichen Güterkraftverkehr - die Gemeinschaftslizenz. Laut Gesetzesbegründung besteht für rein nationale Beförderungen kein Bedarf mehr für eine nur national geltende Erlaubnis (zur Umsetzung des geänderten Unionsrechts, Verwaltungsvereinfachung sowie zum Bürokratieabbau). Noch in Verkehr befindliche – auch ursprünglich unbefristet erteilte – Erlaubnisse sollen nach Ablauf einer Übergangsfrist (Bestandsschutz) auslaufen.
