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Sperrung schiffbarer Landesgewässer in Teilen des Unterspreewalds

ab sofort gültig bis auf Widerruf

- Erschienen am 10.07.2026

Aufgrund der nicht herstellbaren Verkehrssicherheit werden ab sofort bis auf Widerruf schiffbare Landesgewässer in Teilen des Unterspreewalds gesperrt.

Die zwingend notwendige Verkehrssicherung an den angrenzenden Waldflächen und entlang der betroffenen schiffbaren Gewässer im Unterspreewald kann durch den starken Befall durch Eichenprozessionsspinner nicht gewährleistet werden. Das Betreten der betroffenen Gebiete durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wasser- und Bodenverbandes ist zum Schutz der Gesundheit nicht möglich, wodurch die erforderlichen Baumfäll- und Unterhaltungsarbeiten der Verkehrsanlagen nicht erfolgen können. Zur Abwehr möglicher Gefahren für die Nutzerinnen und Nutzer der Wälder und Gewässer wird daher die Sperrung der unten genannten Gewässer bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit angeordnet.

Gesperrt werden die folgende schiffbaren Landesgewässer:

  • Dresslerstrom
  • Krausnicker, Strom von Puhlstrom bis Krausnicker Wehr
  • Krügerstrom
  • Pfahlspree
  • Puhlstrom, von Spree bis Abzweig Krausnicker Strom
  • Puhlstrom, von Quaasspree bis Unteres Puhlstromwehr
  • Schiwanstrom
  • Nebenfließ (Schnelle Kathrin)
  • Schulzkastrom, von Spree bis Krausnicker Strom
  • Wasserburger Spree, von Laubengang bis Schleuse Groß Wasserburg
  • Wasserburger Spree, von Spree bis Schulzkastrom

Zur Umsetzung dieser Sperrungen der schiffbaren Landesgewässer bzw. -abschnitte werden gemäß Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) Schifffahrtszeichen aufgestellt. Diese werden durch Zusatztafeln ergänzt.

Bitte beachten Sie die Sperrungen und achten auf Ihre Gesundheit!

Abbinder

Datum
10.07.2026