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Binnenschifffahrt im Spreewald: Verkehrssicherheit auf Teilen des Puhlstroms wiederhergestellt

- Erschienen am 15.07.2026

Die mit Anordnung vom 10.07.2026 verfügte Sperrung des Puhlstroms von der Spree bis zum Krausnicker Strom wurde am 15.07.2026 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gefahrenstellen in diesem Teil des Puhlstroms konnten beseitigt und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden.

Die erforderlichen Baumfäll- und Unterhaltungsarbeiten der Verkehrsanlagen können nur schrittweise erfolgen, sofern der Gesundheitsschutz dies zulässt. Soweit die Sicherungsmaßnahmen weiter voranschreiten, werden die bestehenden Sperrungen abschnittsweise und schnellstmöglich aufgehoben.

Gesperrt sind weiterhin bis auf Widerruf die folgenden schiffbaren Landesgewässer:

  • Dresslerstrom
  • Krausnicker, Strom von Puhlstrom bis Krausnicker Wehr
  • Krügerstrom
  • Pfahlspree
  • Puhlstrom, von Quaasspree bis Unteres Puhlstromwehr
  • Schiwanstrom
  • Nebenfließ (Schnelle Kathrin)
  • Schulzkastrom, von Spree bis Krausnicker Strom
  • Wasserburger Spree, von Laubengang bis Schleuse Groß Wasserburg
  • Wasserburger Spree, von Spree bis Schulzkastrom

Zur Umsetzung der Sperrungen der schiffbaren Landesgewässer bzw. -abschnitte wurden gemäß Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) Schifffahrtszeichen aufgestellt. Diese wurden durch Zusatztafeln ergänzt. Grund für die Sperrungen ist die derzeit nicht bestehende Verkehrssicherheit auf den genannten Gewässern. Die zwingend notwendige Verkehrssicherung an den angrenzenden Waldflächen und entlang der betroffenen schiffbaren Gewässer im Unterspreewald kann aufgrund des starken Befall durch den Eichenprozessionsspinner derzeit nicht gewährleistet werden. 

 Bitte beachten Sie weiterhin die Sperrungen und achten auf Ihre Gesundheit!

Abbinder

Datum
15.07.2026