Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG in der Gemeinde Hoppegarten
- Erschienen amZu den Aufgaben des LBV gehört die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nichtbundeseigener Eisenbahnen. Dem LBV liegt ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) betreffend Eisenbahnbetriebsflächen in der Gemeinde Hoppegarten vor. Mit dem hier im Internet veröffentlichten Dokument wird dieser Antrag öffentlich bekannt gemacht. Parallel wird die Bekanntmachung vom 14.08.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Antragsunterlagen können beim LBV eingesehen werden. Zu dem oben benannten Antrag kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.
