Binnenschifffahrt im Spreewald: Verkehrssicherheit in großen Teilen des Unterspreewalds wiederhergestellt
- Erschienen amEinige der mit Anordnung vom 10.07.2026 verfügten Sperrungen im Unterspreewald wurden am 21.07.2026 (Teilaufhebung der Sperrung) und am 15.07.2026 (Teilaufhebung der Sperrung) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gefahrenstellen konnten beseitigt und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden.
Freigegeben werden folgende Gewässer:
- Krausnicker Strom von Puhlstrom bis Krausnicker Wehr
- Puhlstrom von Schiwanstrom bis Unteres Puhlstromwehr
- Nebenfließ A („Schnelle Kathrin“)
- Schiwanstrom von Nebenfließ A („Schnelle Kathrin“) bis Puhlstrom
Gesperrt sind weiterhin bis auf Widerruf die folgenden schiffbaren Landesgewässer:
- Dresslerstrom
- Krügerstrom
- Pfahlspree
- Schulzkastrom, von Spree bis Krausnicker Strom
- Wasserburger Spree, von Laubengang bis Schleuse Groß Wasserburg
- Wasserburger Spree, von Spree bis Schulzkastrom
Die erforderlichen Baumfäll- und Unterhaltungsarbeiten der Verkehrsanlagen können nur schrittweise erfolgen, sofern der Gesundheitsschutz dies zulässt. Soweit die Sicherungsmaßnahmen weiter voranschreiten, werden die bestehenden Sperrungen abschnittsweise und schnellstmöglich aufgehoben.
Zur Umsetzung der Sperrungen der schiffbaren Landesgewässer bzw. -abschnitte wurden gemäß Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) Schifffahrtszeichen aufgestellt. Diese wurden durch Zusatztafeln ergänzt. Grund für die Sperrungen ist die derzeit nicht bestehende Verkehrssicherheit auf den genannten Gewässern. Die zwingend notwendige Verkehrssicherung an den angrenzenden Waldflächen und entlang der betroffenen schiffbaren Gewässer im Unterspreewald kann aufgrund des starken Befall durch den Eichenprozessionsspinner derzeit nicht gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie weiterhin die Sperrungen und achten auf Ihre Gesundheit!
