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Aktuelles Rundschreiben der Städtebauförderung 3/06/2026

- Erschienen am 23.07.2026

Die Abteilung Städtebau und Bautechnik informiert die Förderkommunen regelmäßig zu Neuerungen im Antragsverfahren. Das Rundschreiben 3/06/2026 stellt die Förderziele, - voraussetzungen und -verfahren der im Jahr 2026 aktualisierten Richtlinien der Wohnraumförderung vor.

Im Februar 2026 waren die Mietwohnungsbauförderrichtlinie und die Wohneigentumsförderrichtlinie des Ministerium für Infrastruktur und Landesplaung (MIL) in Kraft getreten.  Die konkrete Förderung wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernommen.

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Datum
23.07.2026