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Binnenschifffahrt im Spreewald: Verkehrssicherheit in großen Teilen des Unterspreewalds wiederhergestellt

- Erschienen am 24.07.2026

Einige der mit Anordnung vom 10.07.2026 verfügten Sperrungen im Unterspreewald wurden am 24.07.2026 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Weitere Teilaufhebungen waren bereits am 21.07.2026 und am 15.07.2026 erfolgt. Die Gefahrenstellen konnten beseitigt und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden.

Freigegeben werden folgende Gewässer: 

  • Wasserburger Spree, von Spree bis Schulzkastrom
  • Schulzkastrom
  • Langer-Horst-Graben
  • Wasserburger Spree, von Dresslerstrom bis Langer-Horst-Graben

Alle weiteren Bestandteile der schiffahrtsrechtlichen Anordnung der Teilsperrung schiffbarer Landesgewässer vom 10.07.2026 bleiben unberührt. 

Die erforderlichen Baumfäll- und Unterhaltungsarbeiten der Verkehrsanlagen können nur schrittweise erfolgen, sofern der Gesundheitsschutz dies zulässt. Soweit die Sicherungsmaßnahmen weiter voranschreiten, werden die bestehenden Sperrungen abschnittsweise und schnellstmöglich aufgehoben.

Zur Umsetzung der Sperrungen der schiffbaren Landesgewässer bzw. -abschnitte wurden gemäß Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) Schifffahrtszeichen aufgestellt. Diese wurden durch Zusatztafeln ergänzt. Grund für die Sperrungen ist die derzeit nicht bestehende Verkehrssicherheit auf den genannten Gewässern. Die zwingend notwendige Verkehrssicherung an den angrenzenden Waldflächen und entlang der betroffenen schiffbaren Gewässer im Unterspreewald kann aufgrund des starken Befall durch den Eichenprozessionsspinner derzeit nicht gewährleistet werden. 

 Bitte beachten Sie weiterhin die Sperrungen und achten auf Ihre Gesundheit!

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Datum
24.07.2026