Binnenschifffahrt im Lausitzer Seenland
- Erschienen amAktuell wurden die Befahrensregeln für die Lausitzer Seen und den Koschener Kanal veröffentlicht. Im Koschener Kanal, der Verbindung vom Senftenberger See (Land Brandenburg) zum Geierswalder See (Land Brandenburg und Freistaat Sachsen) sind u.a. Höchstgeschwindigkeit, Fahrwassertiefe, Durchfahrtsbreite und -höhe bei Maximalwasserstand sowie Richtungsverkehre zu beachten. Stillliegen, Ankern und Segeln ist in den Kanälen (Überleitern) allgemein verboten.
Einige Lausitzer Seen liegen komplett im Land Brandenburg, durch andere Seen führt die Landesgrenze zwischen Brandenburg und dem Freistaat Sachsen. Für viele Seen wurden einheitliche Regelungen für die Binnenschifffahrt gefunden. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung), die zum 23.04.2026 verändert wurde.
Die Erklärung der Schiffbarkeit des Ilse-Kanals, des Sornoer-Kanal und des Rosendorfer Kanals erfolgt voraussichtlich zum 29.06.2026.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Binnenschifffahrt.
