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Rundschreiben des LBV Nr. 3/07/2026

- Erschienen am 28.07.2026

Die Abteilung Städtebau und Bautechnik informiert die Förderkommunen regelmäßig zu Neuerungen im Antragsverfahren. Das Rundschreiben des LBV Nr. 3/07/2026 thematisiert die Anwendung der Regelungen zur Vergabe. Es geht um die den Zuwendungsbescheiden der Städtebauförderungsprogramme regelmäßig als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen. Aus den Ende 2025 geänderten Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) ergeben sich Änderungen in den Allgemeinen Nebenbestimmungen der bescheide im Programmjahr 2026.

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Datum
28.07.2026