Binnenschifffahrt im Lausitzer Seenland
- Erschienen amAktuell wurden die Befahrensregeln für die neuen Lausitzer Kanäle veröffentlicht. Neben dem Koschener Kanal sind Regelungen für den Ilsekanal (Überleiter 11), den Sornoer Kanal (Überleiter 10) und den Rosendorfer Kanal (Überleiter 8) getroffen worden. Geregelt sind u.a. Höchstgeschwindigkeit, Fahrwassertiefe und Durchfahrtshöhe. Richtungsverkehre sind zu beachten. Stillliegen, Ankern, Wenden und Segeln ist in den Kanälen (Überleitern) allgemein verboten.
Einige Lausitzer Seen liegen komplett im Land Brandenburg, durch andere Seen führt die Landesgrenze zwischen Brandenburg und dem Freistaat Sachsen. Für viele Seen wurden einheitliche Regelungen für die Binnenschifffahrt gefunden. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung), die zum 23.04.2026 verändert wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Binnenschifffahrt.
