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Bautechnisches Prüfamt: Antragstellung auf Zweitniederlassung einer Prüfingenieurin und eines Prüfingenieurs ab sofort online

- Erschienen am 29.09.2026

Zu den Aufgaben des (BPA) im LBV gehört die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren (PI) für Standsicherheit und Brandschutz. Ab sofort können Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure aus dem Land Brandenburg ihren Antrag auf Genehmigung einer Zweitniederlassung online stellen. Neben den persönlichen Angaben werden Informationen zur Hauptniederlassung sowie zur geplanten Zweitniederlassung insbesondere zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung erfasst. Von dem Onlinedienst profitieren insbesondere die Antragstellenden; die Bearbeitungszeiten der Genehmigung oder Versagung durch die Anerkennungsbehörde BPA werden sich verkürzen. Aktuell sind im Land Brandenburg 14 PI für Standsicherheit, davon 5 mit Zweitniederlassungen (Stand September 2026) und 4 PI für Brandschutz (Stand Juni 2024) tätig. 

Die Genehmigung einer Zweitniederlassung einer Prüfingenieurin und eines Prüfingenieurs ist im § 5 Absatz 7 der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) geregelt.

Mit dem neuen Service ergänzt das Bautechnische Prüfamt sein Onlineangebot um einen weiteren Baustein. Neben dem Antrag auf Zweitniederlassung können bereits die Erteilung einer Typenprüfung sowie die Anzeige der Prüftätigkeit einer Prüfingenieurin / eines Prüfingenieurs bzw. einer / eines Prüfsachverständigen aus einem anderen Bundesland im Land Brandenburg online erfolgen.

Weitere Informationen:

Abbinder

Datum
29.09.2026