Anerkennung von Prüfplätzen zur Durchführung der Hauptuntersuchungen (HU)
Die Kraftfahrzeugwerkstatt/der Fachbetrieb schließt mit einer im Land Brandenburg anerkannten Überwachungsorganisation, das sind DEKRA e.V. Dresden, FSP GmbH & Co.KG, GTÜ mbH, KÜS e.V., TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG und TÜV SÜD Auto Partner GmbH, eine Untersuchungsstellenvereinbarung ab. Diese wird dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) durch die Überwachungsorganisation übermittelt. Grundsätzlich erfolgt eine stillschweigende Anerkennung (ohne schriftlichen und zugestellten Bescheid).
In angemessenen Zeiträumen ist durch das Landesamt für Bauen und Verkehr eine Überprüfung durchzuführen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind, die bei Abschluss der Untersuchungsstellenvereinbarung vorgelegen haben. Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid.
Die Kraftfahrzeugwerkstatt/der Fachbetrieb schließt mit einer im Land Brandenburg anerkannten Überwachungsorganisation, das sind DEKRA e.V. Dresden, FSP GmbH & Co.KG, GTÜ mbH, KÜS e.V., TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG und TÜV SÜD Auto Partner GmbH, eine Untersuchungsstellenvereinbarung ab. Diese wird dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) durch die Überwachungsorganisation übermittelt. Grundsätzlich erfolgt eine stillschweigende Anerkennung (ohne schriftlichen und zugestellten Bescheid).
In angemessenen Zeiträumen ist durch das Landesamt für Bauen und Verkehr eine Überprüfung durchzuführen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind, die bei Abschluss der Untersuchungsstellenvereinbarung vorgelegen haben. Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Sicherheitsprüfung (SP) / Mängelstatistik
Aus den Prüfnachweisblättern ist eine Jahresmängelstatistik zu erstellen. Diese übermitteln Sie bitte bis spätestens 15.1. eines jeden Jahres über Sicherheitsprüfung (SP)-Plus an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).
Aus den Prüfnachweisblättern ist eine Jahresmängelstatistik zu erstellen. Diese übermitteln Sie bitte bis spätestens 15.1. eines jeden Jahres über Sicherheitsprüfung (SP)-Plus an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).
Gebühren
Hier ist die derzeit geltende interne Regelung zur Anwendung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in den Sachgebieten Anerkennung und Kontrolle von Untersuchungsstellen, Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieuren und amtliche Anerkennung von Sachverständigen oder Prüfern aufgeführt.
Der nachfolgende Richtsatzkatalog enthält die durchschnittlich zu erhebende Gebühren. Davon kann im Einzelfall in Abhängigkeit vom Aufwand und bei Nr. 329 auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils abgewichen werden.
Hier ist die derzeit geltende interne Regelung zur Anwendung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in den Sachgebieten Anerkennung und Kontrolle von Untersuchungsstellen, Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieuren und amtliche Anerkennung von Sachverständigen oder Prüfern aufgeführt.
Der nachfolgende Richtsatzkatalog enthält die durchschnittlich zu erhebende Gebühren. Davon kann im Einzelfall in Abhängigkeit vom Aufwand und bei Nr. 329 auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils abgewichen werden.
