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Luftfahrt

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Flughafen BER (© LBV) Bild vergrößern  


Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) ist im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit eine selbstständige Behörde mit Beteiligtenfähigkeit bei den Verwaltungsgerichten. In allen übrigen Angelegenheiten und organisatorisch ist die LuBB als Abteilung 4 dem Landesamt für Bauen und Verkehr zugeordnet.

Fluglärmschutzbeauftragter für den Flughafen Berlin-Schönefeld

Fluglärmbeschwerden von Berliner und Brandenburger Bürgern und Bürgerinnen, die sich gegen Flugbewegungen des Flughafen Berlin-Schönefeld richten, nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Berlin-Schönefeld entgegen. Das Büro des Fluglärmschutzbeauftragten befindet sich in der Gemeinde Schönefeld.