E-Rechnung
Mit der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sind europaweit die verpflichtenden Rahmenbedingungen für die Einreichung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen geschaffen worden.
Die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie im Land Brandenburg sind in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt.
E-Rechnungen können ab dem 01. April 2020 über die OZG-RE des Landes Brandenburg von Rechnungsstellenden und Rechnungssendenden eingereicht werden. Dazu registrieren Sie sich auf der OZG-RE, welche über die Adresse: https://xrechnung-bdr.de erreichbar ist.
Für die Einreichnung einer E-Rechnung beim Landesamt für Bauen und Verkehr, ist folgende Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) zu verwenden:
12-121096894453782-21
Die E-Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Leitweg-ID
- Bankverbindungsdaten
- Zahlungsbedingungen
- E-Mail-Adresse der Rechnungsstellenden
Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.