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Berufskraftfahrerqualifikation

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die nach Landesrecht zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten im Bereich Berufskraftfahrerqualifikation im Land Brandenburg gemäß § 9 Absatz 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

junger Fahrer im LKW (© Pexels) Bild vergrößern  

Durch eine mit dem aktuellen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz einhergehende Zuständigkeitsänderung ist die Zuständigkeit der Überwachung der gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen und IHK Betriebe) von den Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte auf das Landesamt für Bauen und Verkehr übergegangen. Mit der staatlichen Anerkennung der Ausbildungsstätten geht auch die Verwendung des neu eingeführten Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) einher.

 

Ab dem 03.12.2022 ist das Ausstellen von Papierbescheinigungen nicht mehr zulässig.

Achtung:

  • Alle Aus- und Weiterbildungen der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten sind mit dem Anzeigenformular bis spätestens 5 Werktage vor Durchführung über das Funktionspostfach des Landesamtes für Bauen und Verkehr LBV-BKrFQ@LBV.Brandenburg.de anzuzeigen.
  • Beim Ausfüllen des Anzeigenformulars beachten Sie bitte, dass
  1. es zwingend erforderlich ist, den Unterrichtsleitenden anzugeben,
  2. die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nicht zusammen in einem Raum unterrichtet werden dürfen, d.h. nicht zeitgleich vom gleichen Ausbildenden, 
  3. bei der Angabe des Unterrichtsraumes die Adresse und Raumnummer des tatsächlichen Unterrichtsraumes und nicht die Adresse des Firmenhauptsitzes anzugeben ist,
  4. der Tag des E-Mail-Eingangs im LBV als Anzeigedatum zählt.

Änderung der Anlagen zur staatlichen Anerkennung einer Ausbildungsstätte

Für die Beantragung einer Änderung der Anlagen 1, 2 oder 3 Ihrer Anerkennung reichen Sie bitte einen formlosen Antrag sowie die entsprechenden Nachweise ein. Bitte orientieren Sie sich für die erforderlichen Nachweise (Ausbilder:innen, Räume, Ausbildungsprogramme) an der Antragshilfe. 

Kontakt

Dezernat 25
Sachgebiet Kraftfahrwesen

  Berufskraftfahrerqualifikation
  03342 4266-7601

Herr Müller
(Geschäftsstelle)

  03342 4266-2516

Herr Albrecht

  03342 4266-2515

Datenschutz

Verfahren zur staatlichen Anerkennung einer Ausbildungsstätte

Das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zur staatlichen Anerkennung grundsätzlich nur auf Antrag tätig.

1. Antrag auf staatliche Anerkennung:

Bitte stellen Sie über das Funktionspostfach LBV-BKrFQ@LBV.Brandenburg.de oder schriftlich einen formlosen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte gemäß  § 9 BKrFQG beim LBV. Für eine kürzere Bearbeitungszeit fügen Sie dem Antrag bitte alle in der Antragshilfe zur amtlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte im Land Brandenburg genannten Dokumente zur Prüfung durch das LBV an. 

2. Anerkennungsbescheid:

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten Sie eine staatliche Anerkennung gemäß § 9 Absatz BKrFQG. Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle. Zusammen mit Ihrem Anerkennungsbescheid erhalten Sie ein leeres Datenblatt für die Eintragung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (gemäß §18 BKrFQG).

3. Ausfüllen des BQR-Datenblattes:

Bitte füllen Sie das BQR-Datenblatt aus und schicken Sie es zeitnah an das Funktions-E-Mail-Postfach LBV-BKrFQ@LBV.Brandenburg.de zurück. Das LBV nimmt nun die Eintragung Ihrer Ausbildungsstätte in das BQR-Register beim KBA vor.

4. Eintragung in das BQR:

Sobald Ihre Ausbildungsstätte in das BQR eingetragen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung. Sie können ab diesem Zeitpunkt Eintragungen im Register vornehmen. 

5. Anzeigen über Aus-/und Weiterbildungen:

Bitte zeigen Sie jede Aus-/und Weiterbildung bis spätestens 5 Werktage vor Durchführung im Voraus beim LBV an. Hierfür benutzen Sie das Formular Anzeige von Weiterbildungen / beschleunigte Grundqualifikation.

Weitere Zuständigkeiten