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Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr

Jeder Unternehmer bzw. jede Unternehmerin, die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderungen mit Kraftfahrzeugen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung anbieten, müssen grundsätzlich im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sein.

Handelt es sich bei den Beförderungen um Gelegenheitsverkehr, so muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nachweisen, dass die
Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin zuverlässig und fachlich geeignet ist.

Kontakt

Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr


  Liniengenehmigungen Personenverkehr

Frau Lubosch

  03342 4266-2325

Herr Steinke

  03342 4266-2326

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