Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr
Jeder Unternehmer bzw. jede Unternehmerin, die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderungen mit Kraftfahrzeugen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung anbieten, müssen grundsätzlich im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sein.
Handelt es sich bei den Beförderungen um Gelegenheitsverkehr, so muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nachweisen, dass die
Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin zuverlässig und fachlich geeignet ist.
-
Rechtsgrundlage sind das Personenbeförderungsgesetz als Bundesgesetz und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft. Näheres regelt im Land Brandenburg die Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV).
Kontakt
Dezernat 23
Sachgebiet Personenverkehr
Liniengenehmigungen Personenverkehr
Frau Lubosch
03342 4266-2325Herr Steinke
03342 4266-2326