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Städtebauförderung


Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung im Land Brandenburg verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandorte attraktiv zu erhalten und nachfrage- und klimagerecht zu gestalten.

Wichtigstes Instrument dieser Entwicklung ist die Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie ist als lernendes Programm konzipiert, das auf europäischen, nationalen und landesweiten Strategien von Stadtentwicklung aufbaut und mit angepassten Lösungskonzepten in den verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen auf sich ändernde Herausforderungen reagiert.

Die Städtebauförderung hat ihre rechtlichen Grundlagen im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches. Die Durchführung wird im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt und in Förderrichtlinien konkretisiert. Näheres regeln auch die jährlichen Programmausschreibungen.

Ein kommunales „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (INSEK) dient der Stadt zur Ausrichtung ihrer Entwicklungsstrategie auf ihre Stärken und zur Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen. Ein INSEK ist auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln sowie der Wohnraumförderung.

Aus dem INSEK können konkretere städtebauliche Zielplanungen für räumliche abgegrenzte Gesamtmaßnahmen abgeleitet werden, deren Umsetzung durch ein Städtebauförderungsprogramm unterstützt werden kann.

Landesprogramme sowie nationale und europäische Projektförderungen ergänzen die klassischen Bund-Land-Programme der Städtebauförderung.

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Abteilung Städtebau und Bautechnik

Abteilungsleiter Herr Behrnd

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