Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftlichen Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.
Innerhalb des Landeshaushaltes 2025/2026 sind, anders als bislang bekannt, nun doch Mittel für Zuweisungen an Kommunen zur Förderung von Gemeinsamen Flächennutzungsplänen und Entwicklungsplanungen eingestellt worden.
Eine Antragstellung ist damit wieder möglich.
Diese ist künftig über das neue Online-Portal (Link-Liste unten) vorzunehmen.
Aktuell ist das LBV dabei, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
In Kürze werden an dieser Stelle die entsprechenden Informationen zu finden sein.
Wir bitten um etwas Geduld.
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Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024 vom 31.05.2024, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 19. Juni 2024, Seite 475 und ff).)
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