Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei den vielfältigen Planungsprozessen zur Schaffung neuer Wohnungen, zur Vorbereitung wirtschaftlicher Ansiedlungen sowie zu Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.
Die einzelnen Schwerpunkte der Förderung finden sich in den Anlagen 1 bis 4 zur Planungsförderungsrichtlinie 2024 – PFR 2024.
Mit der Bereitstellung von Finanzmitteln im Landhaushalt ist die Antragstellung nunmehr wieder möglich.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der PFR 2024 sind bis zum 19.09.2025 ausschließlich über das Online-Portal ITAS des LBV (LBV ITAS Portal) einzureichen.
Damit dieses auch genutzt werden kann, bedarf es eines personenbezogenen Zugangs, welcher kurzfristig beim LBV beantragt werden kann. Nutzen Sie dazu das entsprechende Formular „Nutzerverwaltung“. Dieses finden Sie nebst weiteren Informationen unter Online-Portal | Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Übermitteln Sie es dem LBV per E-Mail an folgende Adresse Staedtebaufoerderung@lbv.brandenburg.de.
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Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024 vom 31.05.2024, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 19. Juni 2024, Seite 475 und ff).)
Kontakt
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