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Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024

Baupläne (© RainerSturm / pixelio.de) Bild vergrößern  

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei den vielfältigen Planungsprozessen zur Schaffung neuer Wohnungen, zur Vorbereitung wirtschaftlicher Ansiedlungen sowie zu Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.

Die einzelnen Schwerpunkte der Förderung finden sich in den Anlagen 1 bis 4 zur Planungsförderungsrichtlinie 2024 – PFR 2024.

Im Haushalt des Landes Brandenburg sind 2026 entsprechende Mittel bereitgestellt, so dass eine Antragstellung möglich ist.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der PFR 2024 sind bis zum 31.03.2026 ausschließlich über das Online-Portal ITAS des LBV (LBV ITAS Portal) einzureichen.

Zu dessen Nutzung bedarf es eines personenbezogenen Zugangs, welcher beim LBV mittels des Formulars „Nutzerverwaltung“ zu beantragen ist.

Dieses findet sich nebst weiteren Informationen unter Online-Portal Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Das entsprechend ausgefüllte Formular ist dem LBV per E-Mail an die Adresse Staedtebaufoerderung@lbv.brandenburg.de zu übermitteln.

Kontakt

Dezernat Stadterneuerung
 

  Städtebauförderung
  03342 4266-7608

Herr Ewers

  03342 4266-3200

Herr Winkler

  03342 4266-3209

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