Planungsförderungsrichtlinie 2023 - PFR 2023
Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.
Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg.
Darüber hinaus ist es wesentliches Ziel, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit zu stärken.
Die Planungsförderungsrichtlinie 2023 wird derzeit inhaltlich in einigen Punkten angepasst. Zu gegebener Zeit wird dann an dieser Stelle auch die aktuelle Fassung zu finden sein. Unabhängig davon besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Förderanträge nach der PFR zu stellen. Bitte reichen Sie diese bis spätestens zum 31.03.2024 mittels der hier eingestellten Formulare beim LBV ein.
Bei Fragen, insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes, empfehlen wir vorab die Kontaktaufnahme zum LBV (E-Mail und/oder Telefon).
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Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination / dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2023 – PFR 2023 vom 11. April 2023, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 17 vom 03. Mai 2023, Seite 430 und ff).
Kontakt
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