Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen (PFR 2020)

Mit dieser Landesförderung sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, schneller Planungsrecht zu schaffen, damit mehr (sozialer) Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen möglich sind. Auch der Ausbau erneuerbarer Energien, der Verkehrsinfrastruktur und des Mobilfunks benötigt planungsrechtliche Grundlagen.
Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden in Brandenburg.
Darüber hinaus ist ein wesentliches Ziel der Richtlinie, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit zu stärken.
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Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination / dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020 – PFR 2020)“ vom 06. Januar 2021, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg -Nr. 3 vom 27.01.2021 (s. 70 ff).
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