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Planungsförderungsrichtlinie 2023 - PFR 2023

Baupläne (© RainerSturm / pixelio.de) Bild vergrößern  

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.

Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg.
Darüber hinaus ist es wesentliches Ziel, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit zu stärken.

Die Planungsförderungsrichtlinie 2023 wird derzeit inhaltlich in einigen Punkten angepasst. Zu gegebener Zeit wird dann an dieser Stelle auch die aktuelle Fassung zu finden sein. Unabhängig davon besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Förderanträge nach der PFR zu stellen. Bitte reichen Sie diese bis spätestens zum 31.03.2024 mittels der hier eingestellten Formulare beim LBV ein.

Bei Fragen, insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes, empfehlen wir vorab die Kontaktaufnahme zum LBV (E-Mail und/oder Telefon).

Kontakt

Dezernat Stadterneuerung
 

  Städtebauförderung
  03342 4266-7608

Herr Ewers

  03342 4266-3200

Herr Winkler

  03342 4266-3209

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