Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024
Bild vergrößern
Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei den vielfältigen Planungsprozessen zur Schaffung neuer Wohnungen, zur Vorbereitung wirtschaftlicher Ansiedlungen sowie zu Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.
Die einzelnen Schwerpunkte der Förderung finden sich in den Anlagen 1 bis 4 zur Planungsförderungsrichtlinie 2024 – PFR 2024.
Im Haushalt des Landes Brandenburg sind 2026 entsprechende Mittel bereitgestellt, so dass eine Antragstellung möglich ist.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der PFR 2024 sind bis zum 31.03.2026 ausschließlich über das Online-Portal ITAS des LBV (LBV ITAS Portal) einzureichen.
Zu dessen Nutzung bedarf es eines personenbezogenen Zugangs, welcher beim LBV mittels des Formulars „Nutzerverwaltung“ zu beantragen ist.
Dieses findet sich nebst weiteren Informationen unter Online-Portal Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Das entsprechend ausgefüllte Formular ist dem LBV per E-Mail an die Adresse Staedtebaufoerderung@lbv.brandenburg.de zu übermitteln.
-
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024 vom 31.05.2024, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 19. Juni 2024, Seite 475 und ff).)
Kontakt
Dezernat Stadterneuerung
Städtebauförderung03342 4266-7608
Herr Ewers
03342 4266-3200Herr Winkler
03342 4266-3209

