Hauptmenü

Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024

Baupläne (© RainerSturm / pixelio.de) Bild vergrößern  

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.

Gemäß der Planungsförderungsrichtlinie (PFR) 2024 wäre die nächste Antragstellung zum 31.03.2025 möglich, sofern im Landeshaushalt entsprechende Mittel eingeplant sind.

Zurzeit verfügt das Land über keinen Haushalt. Es ist für uns nicht abschätzbar, wann dies der Fall sein wird.Deswegen ist es dem LBV derzeit nicht möglich, neue Zuwendungen nach der Planungsförderungsrichtlinie auszureichen.

Insofern wird das LBV nach jetzigen Stand nicht am vorgenannten Termin zur Antragseinreichung festhalten. Zu gegebener Zeit erfolgt hier eine entsprechende Information unter Nennung eines neuen Termins und gegebenenfalls zu beachtender Modalitäten für die Antragstellung.

Dennoch im LBV eingehende Förderanträge bleiben vorerst unbearbeitet.

Bei Fragen, insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes, empfehlen wir vorab die Kontaktaufnahme zum LBV (E-Mail und/oder Telefon).

Kontakt

Dezernat Stadterneuerung
 

  Städtebauförderung
  03342 4266-7608

Herr Ewers

  03342 4266-3200

Herr Winkler

  03342 4266-3209

Datenschutz