Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen
Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftlichen Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.
Gemäß der Planungsförderungsrichtlinie (PFR) 2024 wäre die nächste Antragstellung zum 31.03.2025 möglich gewesen.
Im künftigen Landeshaushalt 2025/2026 werden aller Voraussicht nach keine Mittel für Neubewilligungen bereitgestellt.
Wir bitten daher, von der Einreichung etwaiger Anträge, anders als in der jüngsten Vergangenheit kommuniziert, abzusehen.“
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Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024 vom 31.05.2024, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24 vom 19. Juni 2024, Seite 475 und ff).)
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