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Planungsförderungsrichtlinie 2024 - PFR 2024

Baupläne (© RainerSturm / pixelio.de) Bild vergrößern  

Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen

Mit der Planungsförderung unterstützt das Land seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekten.

Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg.
Darüber hinaus ist es wesentliches Ziel, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit zu stärken.

Die Planungsförderungsrichtlinie war in einigen Punkten angepasst worden und wurde nunmehr im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

Die zum 31.03.2024 beim LBV eingereichten Förderanträge werden derzeit geprüft und nach Zustimmung durch das MIL wird die Ausreichung der Bescheide für den Sommer erwartet.

Gemäß der PFR 2024 ist die nächste Antragstellung dann zum 31.03.2025 möglich, sofern im Landeshaushalt entsprechende Mittel eingeplant sind.

Zu gegebener Zeit wird das LBV auf seiner Internetseite entsprechend informieren

Bei Fragen, insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes, empfehlen wir vorab die Kontaktaufnahme zum LBV (E-Mail und/oder Telefon).

Kontakt

Dezernat Stadterneuerung
 

  Städtebauförderung
  03342 4266-7608

Herr Ewers

  03342 4266-3200

Herr Winkler

  03342 4266-3209

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