Binnenschifffahrt und Häfen
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist für die Umsetzung der Landesschifffahrtsverordnung und der Hafenverordnung des Landes Brandenburg für die schiffbaren Landesgewässer und Häfen zuständig.
- 
                        
                        - Die Anforderungen an die Schifffahrt werden durch die Landesschifffahrtsverordnung geregelt.
- Auf ausgewählten schiffbaren Landesgewässern gilt die Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis (LChartbootV).
- Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet.
- Das Programm "Erhaltung und Nutzung der schiffbaren Landesgewässer im Land Brandenburg" dient als verbindliche Grundlage zur Einstufung der schiffbaren Landesgewässer.
- Informationen über die Gewässer (z.B. Wasserstände, Tauchtiefen, Durchfahrtshöhen und -breiten und Wasserbauarbeiten) erhalten Sie durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg.
 
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen zur Binnenschifffahrt
- 
                          
                          Welche Ärzte und Ärztinnen führen die Untersuchungen zur Tauglichkeit von Schiffsführern und Schiffsführerinnen und Besatzungen durch?
- 
                          
                          Wann müssen Schiffsführer:innen die Tauglichkeitsnachweise erneuern?
- 
                          
                          Wie wird der Einsatz von Modellbooten auf schiffbaren Landesgewässern geregelt?
- 
                          
                          Wie werden Drogendelikte auf schiffbaren Landesgewässern geahndet?
- 
                          
                          Was gilt für Landeplätze auf schiffbaren Landesgewässern (Wasserlandeplätze)?
- 
                          
                          Was unterscheidet Sportboote/ Sportfahrzeuge von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen, wenn es um die Erteilung des Kleinfahrzeugkennzeichens geht?
- 
                          
                          Wo ist die Anwendung der Ausnahmeregelung für das Befahren mit motor-getriebenen Wasserfahrzeugen im Biosphärenreservat Spreewald geregelt?
- 
                          
                          Gegen mich wurde eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld entsprechend Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) ausgesprochen. Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich?
- 
                          
                          Ich habe Einspruch gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid eingelegt. Wie geht es weiter?
- 
                          
                          Was passiert, wenn auf einen ordnungsgemäß zugestellten Bußgeldbescheid nicht reagiert wird?
- 
                          
                          Dürfen Zwei-Takt-Außenbordmotoren auf brandenburgischen Gewässern in Betrieb genommen?
- 
                          
                          Was mache ich beim Verlust des Sportbootführerscheins oder bei der Änderung meiner Wohnanschrift? Können ehemalige DDR-Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten umgeschrieben werden?
- 
                          
                          Kann ich auf einem Schiff ein Feuerwerk machen?





